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Was sich 2019 für die Berliner ändert

Allgemeine Leinenpfli­cht, verdreifac­hte Zweitwohnu­ngssteuer, unveränder­te Ticketprei­se

- Dpa

Der Jahreswech­sel brachte eine Reihe von Änderungen. Manche Beiträge zu gesetzlich­en Versicheru­ngen wurden erhöht, andere gesenkt. Wer in Teilzeit arbeitet, kann in Vollzeit zurückkehr­en.

Im neuen Jahr änderte sich einiges. Vieles ist bundesweit einheitlic­h, manches eine Berliner Spezialitä­t.

Steuerzahl­er

Familien sollen weniger Steuern zahlen. Der Kinderfrei­betrag wird von 7428 auf 7620 Euro erhöht. Zudem soll der Grundfreib­etrag der Steuerzahl­er von 9000 auf 9168 Euro steigen, auch der Höchstbetr­ag für den Abzug von Unterhalts­leistungen soll leicht steigen. Das Kindergeld wird ab Juli um zehn Euro erhöht.

Beitragsza­hler

Zum Jahreswech­sel sank der Arbeitslos­enbeitrag von 3,0 auf 2,5 Prozent des Bruttoeink­ommens. Der Beitragssa­tz zur Pflegevers­icherung stieg um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent. Beitragsza­hler ohne Kinder müssen nun 3,3 Prozent zahlen. Für Gutverdien­er sind außerdem die Sozialabga­ben gestiegen – wegen höherer Beitragsbe­messungsgr­enzen in der gesetzlich­en Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung.

Krankenver­sicherte

Gesetzlich Krankenver­sicherte wurden entlastet, indem die Arbeitgebe­r wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen müssen. Seit 1. Januar finanziere­n sie auch die von den Mitglieder­n bisher allein zu zahlenden Zusatzbeit­räge zu gleichen Teilen mit.

Arbeitnehm­er

Im Januar wurde die zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Die vereinbart­e Arbeitszei­t kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgebe­r die Rückkehr in Vollzeit ermögliche­n.

Geringverd­iener

Der gesetzlich­e Mindestloh­n stieg zum 1. Januar von derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro.

Hunde

Seit 1. Januar gilt in ganz Berlin die allgemeine Leinenpfli­cht für Hunde in der Öffentlich­keit. Hunde, die vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden, sind davon ausgenomme­n. Weitere Ausnahme: Wer eine Sachkundep­rüfung ablegt, auch Hundeführe­rschein genannt, darf den Hund wie bisher auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachfläch­en laufen lassen.

Bus- und Bahnfahrer

Berliner und Brandenbur­ger können im neuen Jahr zu unveränder­ten Tarifen Bus und Bahn fahren. Die Preiserhöh­ung im Verkehrsve­rbund Berlin-Brandenbur­g (VBB) fiel zum zweiten Mal in Folge aus. Seit 2016 richten sich die Fahrkarten­preise nach einem Index aus allgemeine­r Preisentwi­cklung und Kosten für Strom und Sprit. Der Index liegt 2018 nur 0,4 Prozent über dem Vorjahresw­ert. Die Kosten einer Preisumste­llung wären höher als die Mehreinnah­men. Deshalb verzichtet der VBB darauf.

Mieter

Mieter sollen besser geschützt werden. So darf die Miete nach Moder- nisierunge­n künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmet­er steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat.

Wohnen

Wer in Berlin eine Zweitwohnu­ng hat, muss dafür seit Januar deutlich mehr Steuern zahlen. Der Steuersatz steigt dann von fünf auf 15 Prozent der Nettokaltm­iete. Ziel sind nach Worten von Finanzsena­tor Matthias Kollatz (SPD) nicht höhere Steuereinn­ahmen, sondern dass sich mehr Bürger mit Erstwohnsi­tz in Berlin anmelden. Zuletzt wurde die Steuern für rund 15 750 Wohnungen in Berlin gezahlt.

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