Was sich 2019 für die Berliner ändert
Allgemeine Leinenpflicht, verdreifachte Zweitwohnungssteuer, unveränderte Ticketpreise
Der Jahreswechsel brachte eine Reihe von Änderungen. Manche Beiträge zu gesetzlichen Versicherungen wurden erhöht, andere gesenkt. Wer in Teilzeit arbeitet, kann in Vollzeit zurückkehren.
Im neuen Jahr änderte sich einiges. Vieles ist bundesweit einheitlich, manches eine Berliner Spezialität.
Steuerzahler
Familien sollen weniger Steuern zahlen. Der Kinderfreibetrag wird von 7428 auf 7620 Euro erhöht. Zudem soll der Grundfreibetrag der Steuerzahler von 9000 auf 9168 Euro steigen, auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen soll leicht steigen. Das Kindergeld wird ab Juli um zehn Euro erhöht.
Beitragszahler
Zum Jahreswechsel sank der Arbeitslosenbeitrag von 3,0 auf 2,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung stieg um 0,5 Punkte auf 3,05 Prozent. Beitragszahler ohne Kinder müssen nun 3,3 Prozent zahlen. Für Gutverdiener sind außerdem die Sozialabgaben gestiegen – wegen höherer Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Krankenversicherte
Gesetzlich Krankenversicherte wurden entlastet, indem die Arbeitgeber wieder die Hälfte des gesamten Beitrags zahlen müssen. Seit 1. Januar finanzieren sie auch die von den Mitgliedern bisher allein zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen mit.
Arbeitnehmer
Im Januar wurde die zeitlich befristete Teilzeit eingeführt. Die vereinbarte Arbeitszeit kann künftig für ein bis fünf Jahre verringert werden. Dann müssen die Arbeitgeber die Rückkehr in Vollzeit ermöglichen.
Geringverdiener
Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar von derzeit 8,84 Euro brutto auf 9,19 Euro.
Hunde
Seit 1. Januar gilt in ganz Berlin die allgemeine Leinenpflicht für Hunde in der Öffentlichkeit. Hunde, die vor dem 22. Juli 2016 gehalten wurden, sind davon ausgenommen. Weitere Ausnahme: Wer eine Sachkundeprüfung ablegt, auch Hundeführerschein genannt, darf den Hund wie bisher auf unbelebten Straßen und Plätzen oder Brachflächen laufen lassen.
Bus- und Bahnfahrer
Berliner und Brandenburger können im neuen Jahr zu unveränderten Tarifen Bus und Bahn fahren. Die Preiserhöhung im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) fiel zum zweiten Mal in Folge aus. Seit 2016 richten sich die Fahrkartenpreise nach einem Index aus allgemeiner Preisentwicklung und Kosten für Strom und Sprit. Der Index liegt 2018 nur 0,4 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Kosten einer Preisumstellung wären höher als die Mehreinnahmen. Deshalb verzichtet der VBB darauf.
Mieter
Mieter sollen besser geschützt werden. So darf die Miete nach Moder- nisierungen künftig binnen sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen, in bestimmten Fällen nur um zwei Euro. Von den Kosten können statt elf Prozent noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Zudem müssen Vermieter neuen Mietern offenlegen, was der vorherige Mieter gezahlt hat.
Wohnen
Wer in Berlin eine Zweitwohnung hat, muss dafür seit Januar deutlich mehr Steuern zahlen. Der Steuersatz steigt dann von fünf auf 15 Prozent der Nettokaltmiete. Ziel sind nach Worten von Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nicht höhere Steuereinnahmen, sondern dass sich mehr Bürger mit Erstwohnsitz in Berlin anmelden. Zuletzt wurde die Steuern für rund 15 750 Wohnungen in Berlin gezahlt.