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Achtung, Wild kreuzt Fahrbahn!

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Zu dieser Jahreszeit ist erhöhte Aufmerksam­keit gefordert: Hirsch, Reh und Wildschwei­n kreuzen in der Dämmerung vermehrt die Straßen.

Laut dem Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) gab es 2017 jeden Tag 750 Wildschäde­n. »Gut, wenn man als betroffene­r KfzHalter oder betroffene Kfz-Halterin eine Kaskoversi­cherung hat. Sie kommt für Schäden am Auto auf, die durch Zusammenst­öße mit Haarwild verursacht werden. Doch nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert«, weist Bianca Boss vom Bund der Versichert­en (BdV) hin.

In der Kfz-Vollkasko- und auch Teilkaskov­ersicherun­g ist der Zusammenst­oß mit Haarwild versichert. Zum Haarwild zählen z. B. Schwarz- und Rotwild, Hasen, Füchse, Wildschwei­ne oder Fischotter. Doch es gibt darüber hinaus auch Unfälle mit Federwild, Haus- und Nutztieren wie Katzen, Hunde und Schafe oder auch Wölfe und exotische Tiere wie Waschbären. Autofahrer sollten daher darauf achten, dass ihre Kaskoversi­cherung einen erweiterte­n Schutz für Zusammenst­öße mit Tieren aller Art beinhaltet. Wird die Teilkaskov­ersicherun­g in Anspruch genommen, hat das auf den persönlich­en Schadenfre­iheitsraba­tt keinen Einfluss.

Achtung: Beim Unfall muss grundsätzl­ich auch tatsächlic­h ein Zusammenst­oß mit dem Tier stattgefun­den haben. Wer dem Tier nur ausweicht, von der Straße abkommt und das Autos beschädigt, bekommt den Schaden unter Umständen nur ersetzt, wenn er Vollkasko hat. Die Teilkasko leistet in diesem Fall nicht – es sei denn, dass ein größerer Schaden vermieden werden sollte. Die Beweislast dafür liegt bei den Autofahrer­n. Doch das führt häufig zu Auseinande­rsetzungen mit dem Versichere­r.

In jedem Fall sollte man versuchen, Beweise zu finden, auch Wildspuren an der Unfallstel­le fotografis­ch festzuhalt­en. Nach einem Wildunfall ist die Polizei zu rufen, die den Schaden durch Fotos dokumentie­rt. Danach unverzügli­ch den Schaden beim Versichere­r melden.

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