Achtung, Wild kreuzt Fahrbahn!
Zu dieser Jahreszeit ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert: Hirsch, Reh und Wildschwein kreuzen in der Dämmerung vermehrt die Straßen.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es 2017 jeden Tag 750 Wildschäden. »Gut, wenn man als betroffener KfzHalter oder betroffene Kfz-Halterin eine Kaskoversicherung hat. Sie kommt für Schäden am Auto auf, die durch Zusammenstöße mit Haarwild verursacht werden. Doch nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert«, weist Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) hin.
In der Kfz-Vollkasko- und auch Teilkaskoversicherung ist der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Zum Haarwild zählen z. B. Schwarz- und Rotwild, Hasen, Füchse, Wildschweine oder Fischotter. Doch es gibt darüber hinaus auch Unfälle mit Federwild, Haus- und Nutztieren wie Katzen, Hunde und Schafe oder auch Wölfe und exotische Tiere wie Waschbären. Autofahrer sollten daher darauf achten, dass ihre Kaskoversicherung einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit Tieren aller Art beinhaltet. Wird die Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen, hat das auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt keinen Einfluss.
Achtung: Beim Unfall muss grundsätzlich auch tatsächlich ein Zusammenstoß mit dem Tier stattgefunden haben. Wer dem Tier nur ausweicht, von der Straße abkommt und das Autos beschädigt, bekommt den Schaden unter Umständen nur ersetzt, wenn er Vollkasko hat. Die Teilkasko leistet in diesem Fall nicht – es sei denn, dass ein größerer Schaden vermieden werden sollte. Die Beweislast dafür liegt bei den Autofahrern. Doch das führt häufig zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer.
In jedem Fall sollte man versuchen, Beweise zu finden, auch Wildspuren an der Unfallstelle fotografisch festzuhalten. Nach einem Wildunfall ist die Polizei zu rufen, die den Schaden durch Fotos dokumentiert. Danach unverzüglich den Schaden beim Versicherer melden.