nd.DerTag

Wenn die Heizung defekt ist ...

-

Wenn im Winter die Heizung ausfällt, gilt es, schnell zu handeln. Doch wer muss zuerst informiert werden: Handwerker oder Vermieter?

Gewöhnlich müssen Mieter bei einer Reparatur erst den Vermieter informiere­n, bevor ein Handwerker beauftragt wird. Auch wenn im Winter die Heizung ausfällt, müssen sie zuvor versuchen, den Vermieter zu kontaktier­en. Darauf weist der Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d hin.

Eine angemessen­e Frist für die Reparatur setzen

Außerdem müssen Vermieter eine angemessen­e Frist für das Organisier­en der Reparatur eingeräumt bekommen. Erst wenn diese nicht zu erreichen sind oder den Mangel nicht schnellstm­öglich beheben lassen, sollte der Mieter selbst tätig werden. Vermieter ist für Reparatur der Heizung verantwort­lich

Für die Reparatur der Heizung ist zunächst allein der Vermieter verantwort­lich. Nur wenn dieser die Reparatur nicht veranlasst oder aufgrund eines Kälteeinbr­uchs eine umgehende Reparatur erforderli­ch sein sollte, kann der Mieter selbst aktiv werden. Die hierbei anfallende­n Kosten muss ihm der Vermieter dann erstatten.

Wann muss der Mieter die Kosten der Reparatur tragen?

Hält sich der Mieter nicht an diese Regeln, kann es sein, dass er die Reparaturk­osten selber tragen muss. Dies gilt auch dann, wenn er sehr hohe Kosten verursacht, die offensicht­lich nicht erforderli­ch sind. Bei einer eigenen Beauftragu­ng sollten sich Mieter daher immer auf die notwendigs­ten Reparature­n beschränke­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany