Wenn die Heizung defekt ist ...
Wenn im Winter die Heizung ausfällt, gilt es, schnell zu handeln. Doch wer muss zuerst informiert werden: Handwerker oder Vermieter?
Gewöhnlich müssen Mieter bei einer Reparatur erst den Vermieter informieren, bevor ein Handwerker beauftragt wird. Auch wenn im Winter die Heizung ausfällt, müssen sie zuvor versuchen, den Vermieter zu kontaktieren. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Eine angemessene Frist für die Reparatur setzen
Außerdem müssen Vermieter eine angemessene Frist für das Organisieren der Reparatur eingeräumt bekommen. Erst wenn diese nicht zu erreichen sind oder den Mangel nicht schnellstmöglich beheben lassen, sollte der Mieter selbst tätig werden. Vermieter ist für Reparatur der Heizung verantwortlich
Für die Reparatur der Heizung ist zunächst allein der Vermieter verantwortlich. Nur wenn dieser die Reparatur nicht veranlasst oder aufgrund eines Kälteeinbruchs eine umgehende Reparatur erforderlich sein sollte, kann der Mieter selbst aktiv werden. Die hierbei anfallenden Kosten muss ihm der Vermieter dann erstatten.
Wann muss der Mieter die Kosten der Reparatur tragen?
Hält sich der Mieter nicht an diese Regeln, kann es sein, dass er die Reparaturkosten selber tragen muss. Dies gilt auch dann, wenn er sehr hohe Kosten verursacht, die offensichtlich nicht erforderlich sind. Bei einer eigenen Beauftragung sollten sich Mieter daher immer auf die notwendigsten Reparaturen beschränken.