nd.DerTag

Abschiebun­g von Sami A. rechtens

Verwaltung­sgericht gibt Antrag des BAMF statt

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Gelsenkirc­hen. Die Stadt Bochum muss den abgeschobe­nen mutmaßlich­en Islamisten Sami A. bis auf Weiteres nicht aus Tunesien zurückhole­n. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen hervor, mit dem die Richter am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtling­e (BAMF) folgten. Mit seiner Entscheidu­ng hob das Gericht das Abschiebev­erbot für A. vorläufig auf.

Zur Begründung erklärte das Gericht, die Gefahr der Folter und der unmenschli­chen Behandlung des Tunesiers in seinem Heimatstaa­t sei nicht mehr wahrschein­lich. Hintergrun­d ist eine vom BAMF vorgelegte entspreche­nde Verbalnote der tunesische­n Botschaft in Berlin vom 29. Oktober. Diese diplomatis­che Zusicherun­g sei geeignet, »die Gefahr einer der Europäisch­en Menschenre­chtskonven­tion widersprec­henden Behandlung in hinreichen­dem Maß auszuräume­n«, befand das Verwaltung­sgericht.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli unter umstritten­en Umständen aus Deutschlan­d abgeschobe­n worden. Tags zuvor hatte das Verwaltung­sgericht in Gelsenkirc­hen noch ein Abschiebev­erbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistis­cher Gefährder eingestuft­en Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidu­ng änderte das Gericht nun mit seinem Beschluss vom Mittwoch ab. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

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