Abschiebung von Sami A. rechtens
Verwaltungsgericht gibt Antrag des BAMF statt
Gelsenkirchen. Die Stadt Bochum muss den abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. bis auf Weiteres nicht aus Tunesien zurückholen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor, mit dem die Richter am Mittwoch einem Antrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgten. Mit seiner Entscheidung hob das Gericht das Abschiebeverbot für A. vorläufig auf.
Zur Begründung erklärte das Gericht, die Gefahr der Folter und der unmenschlichen Behandlung des Tunesiers in seinem Heimatstaat sei nicht mehr wahrscheinlich. Hintergrund ist eine vom BAMF vorgelegte entsprechende Verbalnote der tunesischen Botschaft in Berlin vom 29. Oktober. Diese diplomatische Zusicherung sei geeignet, »die Gefahr einer der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechenden Behandlung in hinreichendem Maß auszuräumen«, befand das Verwaltungsgericht.
Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli unter umstrittenen Umständen aus Deutschland abgeschoben worden. Tags zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen noch ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung änderte das Gericht nun mit seinem Beschluss vom Mittwoch ab. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.