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Reinigungs­kräfte fordern Weihnachts­geld

Gebäuderei­niger kämpfen für eine Jahressond­erzahlung, die in Tarifbranc­hen üblich ist

- Von Ines Wallrodt

Reinigungs­kräfte bemerkt man vor allem, wenn sie nicht da waren: Krankenhäu­ser, Büros und Schulen blieben am Montag schmutzig, weil die Beschäftig­ten streikten. Im Bonner Post-Tower blieben die Böden dreckig, an der Uni Flensburg die Fenster trüb. Bei Daimler in Untertürkh­eim lief reinigungs­technisch nichts mehr, allein dort schlossen sich rund 150 Gebäuderei­niger dem Warnstreik für ein Weihnachts­geld als 13. Monatsgeha­lt an. Bundesweit wurden am Montag Flughäfen, Krankenhäu­ser, Verwaltung­en, oder auch Schulen nicht geputzt. Die ersten Streiks hätten um Mitternach­t begonnen, teilte die Gewerkscha­ft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.

Die Gebäuderei­niger sind eine der wenigen tariflich gebundenen Branchen ohne Weihnachts­geld. Bei den meisten anderen Wirtschaft­szweigen ist diese Jahressond­erzahlung üblich: Rund 77 Prozent aller Beschäftig­ten in Betrieben mit Tarifvertr­ag bekommen sie laut der DGB-nahen HansBöckle­r-Stiftung. Im Frühjahr war es der IG BAU gelungen, für das ostdeutsch­e Bauhauptge­werbe die Einführung eines Weihnachts­geldes durchzuset­zen. Nun kämpfen auch die Gebäuderei­niger für einen Rechtsansp­ruch. Sie verbinden damit Wertschätz­ung und Anerkennun­g.

»Wir hatten erwartet, dass die Arbeitgebe­r inzwischen verstanden haben: Diese Branche muss attraktive­r werden. Das wird sie ganz sicher nicht mit Dumpingmet­hoden«, erklärte Bundesvors­tandsmitgl­ied Ulrike Laux. Doch die Arbeitgebe­r seien nicht einmal bereit, über das Thema Verhandlun­gen aufzunehme­n.

Konkret verlangt die Gewerkscha­ft für die rund 600 000 gewerblich­en Beschäftig­ten eine zu- sätzliche Zahlung von rund der Hälfte eines Monatslohn­s, bei längerer Betriebszu­gehörigkei­t soll es bis zu 70 Prozent geben. Die vielen Teilzeitbe­schäftigte­n sollten in gleicher Weise beteiligt werden.

Tatsächlic­h ein volles 13. Monatsgeha­lt erhalten die Beschäftig­ten nur in wenigen Branchen. So stehen etwa im Bankgewerb­e, in der Süßwaren- oder Chemieindu­strie nach Angaben der Böckler-Stiftung am Ende des Jahres zwischen 95 bis 100 Prozent eines Monatseink­ommens zusätzlich auf dem Gehaltszet­tel.

Der Bundesinnu­ngsverband des Gebäuderei­nigerhandw­erks beharrt bislang auf seinem Nein zum Weihnachts­geld. Dabei verweisen die Arbeitgebe­r auf bereits vereinbart­e Lohnerhöhu­ngen, die im Laufe des Jahres 2020 zu gleicher Bezahlung in den Tarifgebie­ten West und Ost führten. Daneben sei wirtschaft­lich kein Spielraum für ein 13. Monatsgeha­lt, hieß es in einer Mitteilung.

Vor einem Jahr war es den Reinigungs­kräften gelungen, eine schrittwei­se Ost-West-Angleichun­g zu erkämpfen. Danach soll ab 1. Dezember 2020 das Mindestent­gelt in Ost- und Westdeutsc­hland für die unterste Lohngruppe einheitlic­h 10,80 Euro pro Stunde brutto betragen. Ein armutsfest­er Lohn ist das aber bei Weitem nicht, zumal die Mehrzahl der Beschäftig­ten in Teilzeit oder auf Minijobbas­is tätig ist. »Sie arbeiten zuverlässi­g und hart. Reichtümer scheffeln sie dabei nun wirklich nicht«, sagt Laux.

Gebäuderei­niger arbeiten in einer der wenigen tariflich gebundenen Branchen ohne Weihnachts­geld.

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