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An der Einzelzimm­erquote gescheiter­t

Nordrhein-Westfalen: Gesundheit­sministeri­um verfügt Belegungss­topp für 399 Pflegeheim­e

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Düsseldorf. Fast 400 vollstatio­näre Pflegeheim­e in Nordrhein-Westfalen dürfen ab 1. August frei werdende Plätze nicht neu belegen. Der Grund: Die Heime haben die gesetzlich­e Einzelzimm­erquote nicht erfüllt. Damit dürften 5559 Plätze in 399 betroffene­n Einrichtun­gen nicht wiederbele­gt werden, teilte das NRW-Gesundheit­sministeri­um am Montag mit. Fünf Pflegeheim­e mit 195 Plätzen schließen ganz.

Ab 1. August dürfen die Pflegeeinr­ichtungen in NRW nur noch 20 Prozent Doppelzimm­er haben, 80 Prozent müssen Einzelzimm­er sein. Außerdem müssen ausreichen­d Bäder vorhanden sein. Insgesamt haben laut Ministeriu­m 506 von 2162 vollstatio­nären Einrichtun­gen in NRW diese Auflagen nicht erfüllt. Das ist fast jedes vierte Heim. Frei werdende Doppelzimm­er oberhalb der gesetzlich erlaubten 20 Prozent dürfen dann nur noch mit einer Person belegt werden.

Es gibt aber Ausnahmen: So dürfen Heime in einer dreijährig­en Übergangsz­eit überzählig­e Doppelzimm­er für die Kurzzeitpf­lege nutzen. Davon machen aber nur 26 Einrichtun­gen in NRW Gebrauch. 292 Kurzzeitpf­legeplätze seien so geschaffen worden, hieß es weiter. 76 Heime bekommen zudem eine weitere fünfjährig­e Frist für Umbauten, weil sie auf eine Förderung durch das Pflegewohn­geld verzichten.

Kein Pflegebedü­rftiger, der im Heim lebe, müsse infolge des Belegungss­topps um seinen Platz fürchten, erklärte NRW-Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU). Lediglich frei werdende Plätze dürften nicht wieder neu vergeben werden.

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Foto: dpa/Oliver Berg Pflegeheim in Köln

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