Gegner des »Nuxit« wollen vor Gericht
Streit um Austritt Neu-Ulms aus dem eigenen Landkreis
Neu-Ulm. Im Streit um den Austritt der Stadt Neu-Ulm aus dem gleichnamigen Landkreis wird die Frage eines Bürgerentscheids möglicherweise vom Verwaltungsgericht geklärt. Zwar hat die Initiative gegen den Austritt über 3000 Unterschriften gesammelt, was ausreichen würde, doch zwei Rechtsanwaltskanzleien kommen zum Ergebnis, dass das Begehren wegen etlicher Mängel unzulässig sei. Der Stadtrat befasst sich am Mittwoch mit dem Bürgerbegehren. Es wird erwartet, dass der Rat das Begehren entsprechend für unzulässig erklärt. Die Bürgerinitiative will dann klagen.
Der Stadtrat hatte im März beschlossen, bei der Staatsregierung den Austritt aus dem Landkreis Neu-Ulm zu beantragen. Seit der Gebietsreform 1972 hat es solch einen Schritt in Bayern nicht gegeben. Neu-Ulm hat die gesetzliche Grenze von 50 000 Einwohnern längst überschritten und somit die Möglichkeit, kreisfrei zu werden. Die Stadt will dadurch zusätzliche Rechte und Kompetenzen erhalten. Wegen des Neu-Ulmer Autokennzeichens »NU« wird der angestrebte Austritt in Anspielung auf den Brexit als »Nuxit« bezeichnet. Die Vertreter der Initiative »Nuxit? So geht's net!« sehen keinen Grund für einen Austritt. »Zwischen Stadt und Landkreis ist ein enges, gut funktionierendes Beziehungsgeflecht entstanden, das auch in Zukunft bestehen bleiben und sich weiter positiv entwickeln soll«, sagen sie.