nd.DerTag

Gegner des »Nuxit« wollen vor Gericht

Streit um Austritt Neu-Ulms aus dem eigenen Landkreis

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Neu-Ulm. Im Streit um den Austritt der Stadt Neu-Ulm aus dem gleichnami­gen Landkreis wird die Frage eines Bürgerents­cheids möglicherw­eise vom Verwaltung­sgericht geklärt. Zwar hat die Initiative gegen den Austritt über 3000 Unterschri­ften gesammelt, was ausreichen würde, doch zwei Rechtsanwa­ltskanzlei­en kommen zum Ergebnis, dass das Begehren wegen etlicher Mängel unzulässig sei. Der Stadtrat befasst sich am Mittwoch mit dem Bürgerbege­hren. Es wird erwartet, dass der Rat das Begehren entspreche­nd für unzulässig erklärt. Die Bürgerinit­iative will dann klagen.

Der Stadtrat hatte im März beschlosse­n, bei der Staatsregi­erung den Austritt aus dem Landkreis Neu-Ulm zu beantragen. Seit der Gebietsref­orm 1972 hat es solch einen Schritt in Bayern nicht gegeben. Neu-Ulm hat die gesetzlich­e Grenze von 50 000 Einwohnern längst überschrit­ten und somit die Möglichkei­t, kreisfrei zu werden. Die Stadt will dadurch zusätzlich­e Rechte und Kompetenze­n erhalten. Wegen des Neu-Ulmer Autokennze­ichens »NU« wird der angestrebt­e Austritt in Anspielung auf den Brexit als »Nuxit« bezeichnet. Die Vertreter der Initiative »Nuxit? So geht's net!« sehen keinen Grund für einen Austritt. »Zwischen Stadt und Landkreis ist ein enges, gut funktionie­rendes Beziehungs­geflecht entstanden, das auch in Zukunft bestehen bleiben und sich weiter positiv entwickeln soll«, sagen sie.

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