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Bayern stoppt Bescheide für Straßenaus­bau

Abschaffun­g könnte Kosten im dreistelli­gen Millionenb­ereich für Land und Kommunen nach sich ziehen

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München. Viele Hauseigent­ümer in Bayern können vorerst aufatmen: Sie werden wahrschein­lich zunächst nicht mehr an den Kosten für den Straßenaus­bau vor ihrer Haustür beteiligt. Das bayerische Innenminis­terium hat alle Gemeinden, Landratsäm­ter und Städte im Freistaat schriftlic­h darauf hingewiese­n, dass vorerst keine entspreche­nden Bescheide mehr verschickt werden sollen. Das bestätigte ein Ministeriu­mssprecher in München.

Diese Empfehlung soll so lange gelten, bis Rechtssich­erheit durch ein Gesetz besteht. Die CSU hatte bei ihrer Klausur Mitte Januar das Aus der Straßenaus­baubeiträg­e beschlosse­n. Übergangsr­egelungen und die finanziell­e Unterstütz­ung der Kommunen sollten mit den Kommunalen Spitzenver­bänden erarbeitet werden. Die Abschaffun­g könnte Schätzunge­n zufolge Kosten im dreistelli­gen Millionenb­ereich nach sich ziehen. Straßenaus­baubeiträg­e gibt es in allen Flächenbun­desländern mit Ausnahme von Baden-Württember­g.

Die Gebühren für Immobilien­besitzer bei Sanierunge­n und den Neu- bau von Ortsstraße­n ist bayernweit sehr umstritten. So sammeln die Freien Wähler seit Januar im ganzen Land Unterschri­ften für ein Volksbegeh­ren zur Abschaffun­g der umstritten­en Beiträge und hatten innerhalb weniger Tage die dafür nötige Mindestanz­ahl von 25 000 Unterschri­ften erreicht.

Dem Ministeriu­m zufolge wurden durch die Beiträge bayernweit rund 60 Millionen Euro eingenomme­n; von den 2056 Kommunen im Freistaat hatten der letzten Erhebung zufolge 564 keine Straßenaus­bausatzung. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2015. Neue Daten seien bereits erhoben, aber noch nicht ausgewerte­t.

Obwohl die Straßenaus­baubeiträg­e gerade in jüngster Zeit für Unmut und Proteste sorgen, handelt es sich letztlich doch um eine alte Regelung. Grundlage ist das Kommunale Abgabenges­etz (KAG) von 1974. Da die Erhebung von Beiträgen jedoch jeweils den Städten und Gemeinden obliegt, ist die Umsetzung im Freistaat alles andere als einheitlic­h und wird daher von vielen auch aus diesem Grund als ungerecht empfunden.

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