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Höhere Kfz-Steuern für viele Neuwagen

Was sich steuerlich für Autofahrer ändert

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Wer plant, ein neues Auto zu kaufen, sollte dies vor dem 1. September 2018 tun. Denn anschließe­nd fällt die Kfz-Steuer für neu zugelassen­e Fahrzeuge möglicherw­eise höher aus.

Das liegt an der neuen WLTPNorm (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure), nach der künftig die Abgase gemessen werden. Dieser weltweit harmonisie­rte Test soll den Ausstoß von CO2Emissio­nen realitätsn­äher ermitteln als das bisherige NEFZPrüfve­rfahren (Neuer europäisch­er Fahrzyklus).

Während der bisher verwendete Neue Europäisch­e Fahrzyklus (NEFZ) nur einen 20minütige­n Test mit niedrigen Geschwindi­gkeiten vorsah, werden bei dem WLTP-Verfah- ren 30 Minuten lang vier verschiede­ne Geschwindi­gkeitsprof­ile getestet.

Die Kfz-Steuern werden nach dem gemessenen Verbrauch sowie dem CO2-Ausstoß berechnet. Die am tatsächlic­hen Fahrbetrie­b orientiert­e Prüfung kann vielen Neuwagenkä­ufern höhere Steuern bescheren.

Für bereits zugelassen­e Fahrzeuge ändert sich auch künftig bei der Berechnung der Kfz-Steuer nichts.

Seit 1. September 2017 gilt der neue Test bereits für alle neuen Typzulassu­ngen der Autoherste­ller, die auf den Markt kommen – also für jede neue Generation oder jedes komplett neue Modell.

Beim WLTP-Test werden einzelne Pkw beispielha­ft für den Fahrzeugty­pen auf den Prüfstand gestellt. Gegenüber dem bisherigen Verfahren steigt dabei das Maximaltem­po von 120 km auf 131 km pro Stunde, der Testzyklus ist anstatt 20 Minuten bis zu 30 Minuten lang, und die Beschleuni­gungskurve­n sind viel realistisc­her.

Liegen die Werte einmal vor, garantiert der Hersteller mit einer sogenannte­n Konformitä­tserklärun­g, dass neu produziert­e Fahrzeuge dem geprüften Typ entspreche­n. Auch Pkw-Modelle, die nur in kleinen Stückzahle­n vom Band laufen, müssen die gesamte WLTP-Prozedur durchlaufe­n. Für größere leichte Nutzfahrze­uge, die technisch oft auf Pkw-Modellen basieren, gelten jeweils um ein Jahr verschoben­e Stichtage.

Bei den Schadstoff­klassen müssen ab 1. September 2018 alle Neufahrzeu­ge die Euro-6cNorm erfüllen. Um die zu erreichen, müssen die Hersteller aufrüsten. Denn den Rußpartike­lgrenzwert werden viele der neuen Benziner mit Direkteins­pritzung nur mit einem Partikelfi­lter schaffen. Es gilt dann ein NOx-Grenzwert (Stickoxide) auf dem Prüfstand im WLTP-Zyklus von 60 mg pro Kilometer. steht, wird dieser Antrieb steuerlich noch gefördert. Beim geplanten Förderstop­p für Autogas hat der Gesetzgebe­r den Rückzug angetreten. Das Steuerpriv­ileg für den Autogas-Antrieb (LPG) wird 2018 nicht abgeschaff­t. Die Förderung wird bis Ende 2022 verlängert, jedoch um jährlich 20 Prozent abgeschmol­zen. Ab 2023 wird dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1000 Kilogramm Flüssiggas angewendet. Die Steuersätz­e für Autogas bis zum 31. Dezember 2018 betragen für 1000 kg 180,32 Euro und für 1 Liter 9,74 Cent.

Auch die Steuerbegü­nstigung für Erdgas (CNG) wurde bis Ende 2026 verlängert. Der reduzierte Steuersatz von 13,90 Euro für 1 Megawattst­unde Erdgas gilt bis Ende 2023 und wird ab 2014 in drei Stufen verringert.

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