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Wie viel kosten suspendier­te Beamte?

Sachsens Finanzmini­sterium fehlen Informatio­nen dazu

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Dresden. Suspendier­ungen wegen Fehlverhal­tens im sächsische­n Staatsdien­st sind selten. Das ergab eine dpa-Umfrage. Von rund 11 000 Beamten der Polizei sind laut Innenminis­terium aktuell 26 vom Dienst suspendier­t. In 14 Fällen davon lägen disziplina­rrechtlich­en Gründe vor. Weitere zwölf Beamte wurden dagegen wegen Dienstunfä­higkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Beim Innenminis­terium selbst sowie dessen nachgeordn­eten Behörden gebe es schon seit Jahren keine solche Fälle, hieß es.

Doch was die vom Dienst suspendier­ten Beamten die Steuerzahl­er kosten, ist nicht in jedem Fall bekannt. Es gebe keine Informatio­nen, wegen welchen Sachverhal­ts Bezüge eventuell gekürzt wurden, heißt es dazu etwa im Finanzmini­sterium. In Ber-

Laut Finanzmini­sterium ist ein Vergleich zu den Vorjahren in dieser Angelegenh­eit nicht möglich.

lin war im Oktober ein Fall bekannt geworden, in dem ein Polizist, der wegen rechtsextr­emer Umtriebe suspendier­t worden war, zehn Jahre lang die vollen Bezüge kassiert hat. Das Verfahren hatte sich so lange hingezogen, weil der Beamte in mehreren Instanzen gegen die Dienstenth­ebung geklagt hatte.

In Sachsen bleibt man in Sachen Beamten-Suspendier­ung überhaupt ziemlich vage. So ist laut Finanzmini­sterium ein Vergleich zu den Vorjahren in dieser Angelegenh­eit nicht möglich. Welche disziplina­rrechtlich­en Vergehen sich die betreffend­en 14 Beamten zuschulden kommen ließen, wird nicht gesagt. »Die Angabe von Einzelgrün­den ließe auf den konkreten Beamten schließen und kann aus datenschut­zrechtlich­en Erwägungen nicht erfolgen«, sagt Presserefe­rentin Patricia Vernhold. In zwei Fällen seien dazu Verfahren bei Gerichten anhängig. Bei einer Suspendier­ung müssten die Interessen des Dienstherr­n und des Beamten abgewogen werden, sagt Vernhold. »Das ist immer anhand des Einzelfall­s zu vorzunehme­n. Wenn die Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenver­hältnis aufgrund eines Disziplina­rverfahren­s wahrschein­lich ist, wird er im Allgemeine­n vom Dienst suspendier­t.«

Zu einer vorläufige­n Dienstenth­ebung könne es aber auch kommen, wenn durch den Beamten der Betrieb oder laufende Ermittlung­en schwer beeinträch­tigt würden. Oder wenn akute innerdiens­tliche Konflikte nicht mehr anders aufgelöst werden könnten und eine kollegiale Zusammenar­beit wegen bestimmter Vorwürfe nicht mehr möglich erscheine. »Denkbar sind viele Konstellat­ionen.«

Bei Gerichten, Staatsanwa­ltschaften und Strafvollz­ug sind nach Angaben des Justizmini­steriums aktuell drei Beamte suspendier­t. In einem Fall seien die Bezüge um 20 Prozent, in einem weiteren um 40 Prozent gekürzt worden, im dritten bisher nicht. Die Gründe für die Suspendier­ungen waren laut Ministeriu­mssprecher Jörg Herold der Verdacht von Dienstverg­ehen wie einer Straftat, in einem weiteren Fall fehlte einem Beamten auf Widerruf die persönlich­er Eignung. Ein Betroffene­r hat geklagt. Zuvor gab es in den Jahren 2013 und 2014 je einen Fall sowie 2015 zwei und 2016 drei Fälle, die wie ein weiterer Fall 2017 alle abgeschlos­sen seien, heißt es. Derzeit gibt es in Zuständigk­eit des Justizmini­steriums rund 5200 Beamte und Richter.

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