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Linksfrakt­ion will Betrüger entlassen

- Von Wilfried Neiße und Andreas Fritsche

Peer Jürgens war ein fähiger Politiker. Nach seiner Verurteilu­ng soll er nicht mehr als Bildungsre­ferent beschäftig­t werden. Die Linksfrakt­ion will versuchen, den Arbeitsver­trag mit dem ExLandtags­abgeordnet­en Peer Jürgens zu beenden. Das entschied sie am Dienstag – in Reaktion auf eine Verurteilu­ng wegen Betrugs. Jürgens war von 2004 bis 2014 Abgeordnet­er. Als er den Wiedereinz­ug ins Parlament verpasste, wurde er als Bildungsre­ferent angestellt. Als Abgeordnet­er gab Jürgens bei der Landtagsve­rwaltung erst Erkner, dann Beeskow als Wohnort an, obwohl er in Berlin und Potsdam gelebt haben soll. So soll er 87 000 Euro Fahrtkoste­n und Mietzuschu­ss erschliche­n haben. Dafür verdonnert­e ihn das Landgerich­t Potsdam Ende Oktober zu einem Jahr auf Bewährung. Teils hatte Jürgens seine Verfehlung­en eingeräumt.

Das nötige Vertrauens­verhältnis sei »nicht mehr gegeben«, sagte Fraktionsc­hef Ralf Christoffe­rs. Niemand habe Verständni­s für das Verhalten von Jürgens. »Es hat uns geschadet.« Den Entschluss, sich von ihm zu trennen, fiel dennoch knapp. Sieben Abgeordnet­e stimmten dafür, sechs dagegen, drei enthielten sich. Immerhin hatte Jürgens' Anwältin Marlen Block ihre Verteidigu­ngsstrateg­ie extra darauf abgestellt, den Prozess abzukürzen, um den Schaden für ihren Mandanten, aber auch für seine Partei gering zu halten.

Jürgens sei angehört worden, sagte Christoffe­rs. Bestrebung­en, seine berufliche Neuorienti­erung zu unterstütz­en, seien erfolglos geblieben. Christoffe­rs erwartet, dass Jürgens Rechtsmitt­el gegen seine Kündigung einlegt, was tatsächlic­h sehr wahrschein­lich ist. Seine Entlassung ist nicht einfach. Denn der junge Vater befindet sich in Elternteil­zeit, was ihm Kündigungs­schutz einräumt. »Wenn ein Beamter zu mehr als zwölf Monaten verurteilt wird, endet das Beschäftig­ungsverhäl­tnis mit dem Tag der Urteilsver­kündung«, sagte Christoffe­rs. Doch Jürgens ist kein Beamter. Eine öffentlich­e Stellungna­hme war von ihm selbst und von seiner Anwältin nicht zu erlangen.

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