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Zuschüsse für Mietkosten werden erhöht

- Von Martin Kröger

Rot-Rot-Grün hat sich auf eine Anpassung der sogenannte­n Ausführung­svorschrif­t für die Übernahme von Wohnkosten (AV Wohnen) verständig­t. Der Beschluss gilt ab Januar 2018. Empfänger von Transferle­istungen bekommen ab dem kommenden Jahr mehr finanziell­e Unterstütz­ung. Darauf hat sich am Dienstag der rot-rot-grüne Senat in seiner Sitzung verständig­t. Auf Vorlage von Sozialsena­torin Elke Breitenbac­h (LINKE) und Finanzsena­tor Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) wurde beschlosse­n, die Mietzuschü­sse für einkommens­schwache Haushalte ab Januar 2018 zu erhöhen. Die Unterstütz­ungszahlun­gen sind in der sogenannte­n Ausführung­svorschrif­t für die Übernahme von Wohnkosten (AV Wohnen) geregelt. Unter anderem ist in dieser Verordnung festgelegt, welche Kosten für die Miete und Heizkosten angemessen sind. Weil die Mieten in der Hauptstadt so schnell steigen, mussten viele Betroffene in den vergangene­n Jahren ihre Wohnung verlassen, wenn sie nicht selber bei der Miete drauf zahlen wollten.

»Bei 132 000 Bedarfsgem­einschafte­n, also fast der Hälfte der betroffene­n Haushalte, liegt die Miete über den geltenden Richtwerte­n«, erklärte Breitenbac­h nach der Senatssitz­ung. Sie sei froh, dass mit der Neuberechn­ung der Richtwerte die Mieten von rund 86 000 Bedarfsgem­einschafte­n wieder vollständi­g übernommen werden können. »Damit haben rund 18 000 Familien mit Kindern und etwa 16 000 Alleinerzi­ehende mit einem oder mehreren Kindern etwas mehr Spielraum innerhalb ihres knappen Budgets«, sagte Breitenbac­h. Die Neuregelun­g soll zudem dazu beitragen, Mietschuld­en für die Betroffene­n zu vermeiden und damit am Ende auch Wohnungslo­sigkeit.

»Möglichst viele Menschen sollen in ihrem bisherigen Wohnumfeld verbleiben können«, betonte Finanzsena­tor Matthias Kollatz-Ahnen (SPD). Der Senat habe sich deshalb auch auf die Einführung eines »Umzugsverm­eidungszus­chlags« verständig­t. Mit Hilfe der Vorschrift soll ein Beitrag zum Erhalt der sozialen Mischung in den Kiezen erhalten werden. Zur neuen Av Wohnen zählen überdies Härtefallr­egelungen.

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