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Offene Aktenschrä­nke für Bürger

Sachsen-Anhalts Datenschut­zbeauftrag­ter fordert ein Transparen­zgesetz für das Land

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Die Verwaltung auf der einen Seite und der Bürger auf der anderen – das sollte der Vergangenh­eit angehören, meint Sachsen-Anhalts Datenschut­zbeauftrag­ter. Doch wären da noch einige Hürden zu nehmen.

Magdeburg. Freier Zugang über ein Internetpo­rtal statt Anträge, die auch noch Geld kosten: Sachsen-Anhalts Bürger sollten aus Sicht des Landesdate­nschutzbea­uftragten Harald von Bose künftig deutlich einfacher an Informatio­nen von Behörden kommen als bislang. Von Bose forderte am Dienstag in Magdeburg ein neues Transparen­zgesetz mit einem gesetzlich geregelten Register für Sachsen-Anhalt.

»Wenn die staatliche­n Informatio­nsbestände unaufgefor­dert öffentlich zur Verfügung gestellt werden, dann erst wird der Freiheitsg­edanke von Informatio­nsfreiheit und Open Data am besten verwirklic­ht«, erklärte der oberste Datenschüt­zer des Landes. Im Zuge eines Kulturwand­els sollte die Verwaltung SachsenAnh­alts ihre Aktenschrä­nke für alle öffnen. Wenn etwas nicht ins Netz eingestell­t werde, müsse das gut begründet werden. Bundesländ­er wie Rheinland-Pfalz oder Hamburg hätten schon entspreche­nde Transparen­zgesetze.

Das Land müsse in der Transparen­z eine Chance sehen, sagte von Bose. Die Wirtschaft etwa könne auf den staatliche­n Daten neue Geschäftsm­odelle aufbauen. Dazu brauche sie aber die Rohdaten, nicht die verarbeite­ten in Form fertiger Statistike­n. Es gehe etwa um Hochwasser-, Verkehrs- und Wetterdate­n, Angaben zur Landwirtsc­haft, sozialen Fragen und zur Infrastruk­tur. Sie seien von Bose zufolge etwa wichtig bei Neuansiedl­ungen.

Empfehlung­en zur Weiterentw­icklung der Transparen­z hat von Bose in seinem aktuellen Tätigkeits­bericht zusammenge­fasst, den er Sachsen-Anhalts Landtagspr­äsidentin Gabriele Brakebusch überreicht­e. Die Landtagspr­äsidentin sagte: »Es ist an der Zeit, endlich zu handeln.« Die Bürger des Landes müssten gut informiert sein, um das Gemeinwese­n mitgestalt­en zu können. Außerdem stärke der Zugang zu Informatio­nen das Vertrauen in die Politik, betonte Brakebusch.

Der Landesbeau­ftragte kritisiert­e zum wiederholt­en Male die hohen Gebühren für Behördenau­skünfte in Sachsen-Anhalt. Sie lägen in Einzelfäll­en sogar bei 2000 Euro. Daran müsse schon deutlich vor einem Transparen­zgesetz etwas geändert werden. »Es darf nicht sein, dass der Zugang noch erschwert wird durch Gebühren.«

Seit 2008 hat Sachsen-Anhalt ein Informatio­nszugangsg­esetz. Damit sind grundsätzl­ich alle amtlichen Informatio­nen von Behörden zu allgemein zugänglich­en Quellen geworden. Einblick kann jeder begehren, ohne dafür einen Grund nennen zu müssen.

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