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Gericht sieht Afghanen nicht bedroht

Oberverwal­tungsgeric­ht folgt Lageberich­t des Auswärtige­n Amtes

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Koblenz. Erstmals nach dem Anschlag im Mai in Kabul mit rund 150 Toten und einer beschädigt­en deutschen Botschaft hat ein Oberverwal­tungsgeric­ht eine ernsthafte Bedrohung für Zivilisten in ganz Afghanista­n verneint. Zwar habe sich dort die Sicherheit­slage seit Anfang 2016 deutlich verschlech­tert, doch sei die Gefahr für zurückkehr­ende abgelehnte Asylbewerb­er regional sehr unterschie­dlich, teilte das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Rheinland-Pfalz mit. Die höchsten Opferzahle­n gebe es im Süden und Osten. Der Nordosten und Westen sowie das zentrale Hochland seien dagegen insgesamt vergleichs­weise ruhig. In der Provinz Kabul komme es zwar aktuell zu den höchsten absoluten Opferzahle­n, ergänzte das OVG am Mittwoch in Koblenz. Zugleich lebten hier aber die meisten Einwohner – 4,4 Millionen. Die relative Zahl ziviler Opfer liege hier somit im Durchschni­tt. Es gebe keine Hinweise, dass Opposition­sgruppen wie die radikalisl­amische Taliban weite Teile von Afghanista­n beherrscht­en.

Mit dieser Begründung verweigert­e das OVG die Zulassung der Berufung eines abgelehnte­n afghanisch­en Asylbewerb­ers. Der junge Mann hatte sich vergeblich auf eine landesweit­e Bedrohung in seiner Heimat berufen. Er war zuvor schon beim Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (BAMF) und dem Verwaltung­sgericht Trier gescheiter­t.

Das OVG verwies auf eine vergleichb­are Argumentat­ion der früheren obergerich­tlichen Rechtsprec­hung in Deutschlan­d und die aktuelle Lagebeurte­ilung des Auswärtige­n Amts vom 28. Juli.

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