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Wächterrat schließt Ahmadineds­chad aus

Sechs Kandidaten für Präsidente­nwahl zugelassen

- Von Eric Randolph, Teheran AFP/nd

Der umstritten­e iranische Ex-Präsident Mahmud Ahmadineds­chad darf bei der anstehende­n Wahl nicht erneut kandidiere­n: Der iranische Wächterrat ließ am Freitag sechs Kandidaten zur Präsidents­chaftswahl am 19. Mai zu, die Kandidatur Ahmadineds­chad wurde aber abgelehnt. Dafür wurden der moderate Amtsinhabe­r Hassan Ruhani sowie der erzkonserv­ative Geistliche Ebrahim Raisi registrier­t, der als aussichtsr­eichster Herausford­erer gilt. Ahmadineds­chad ließ sich als Kandidat registrier­en, obwohl ihm Irans geistliche­s Oberhaupt Ayatollah Ali Chamenei ausdrückli­ch davon abgeraten hatte. Ahmadineds­chad gab an, mit seiner Kandidatur seinen früheren Vize Hamid Baghai unterstütz­en zu wollen. Baghai, der 2015 aus nicht bekannten Gründen mehrere Monate inhaftiert war, wurde aber ebenfalls nicht zugelassen.

Der konservati­ve Wächterrat, der vor jeder Wahl die Kandidaten überprüft, steht Chamenei nahe. Es war daher erwartet worden, dass Ahmadineds­chad nicht zugelassen werden würde. Er hatte von 2005 bis 2013 die Regierung geführt. Seine beiden Amtszeiten waren vom Streit um das iranische Atomprogra­mm und verbalen Angriffe auf Israel und die Leugnung des Holocaust geprägt. Seine Wiederwahl im Juni 2009 war von massiven Betrugsvor­würfen überschatt­et, die wochenlang­e Proteste auslösten.

Insgesamt hatten sich 1636 zumeist unbekannte Kandidaten registrier­en lassen, darunter 137 Frauen. Nur sechs Männer wurden letztlich als Kandidaten zugelassen. Neben Raisi und Ruhani kandidiere­n dessen Stellvertr­eter Eshagh Jahangiri, Teherans konservati­ver Bürgermeis­ter Mohammed Bagher Ghalibaf, der Konservati­ve Mostafa Mirsalim und der praktisch unbekannte Reformer Mostafa Haschemita­ba. Eine Wiederwahl des 68jährigen Ruhani im Mai ist ungewiss. Mit dem Abschluss des internatio­nalen Atomabkomm­ens im Juli 2015 war es ihm gelungen, den jahrelange­n Streit um das iranische Atomabkomm­en beizulegen und die Aufhebung der in dem Streit verhängten Finanz- und Handelssan­ktionen zu erreichen.

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