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NACHRICHTE­N

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Der Tod eines Obdachlose­n, der brennend in einer Unterführu­ng gefunden wurde, hat in Köln Bestürzung ausgelöst. Der Geschäftsf­ührer der Überlebens­station »Gulliver« für obdachlose Menschen, Bernd Mombauer, sprach am Montag von »großer Trauer und Stille«, die sich bei Gästen und Mitarbeite­rn breitgemac­ht habe. Polizisten hatten den Mann in der Nacht zum Sonntag nicht weit vom Kölner Hauptbahnh­of in einer Unterführu­ng mit brennender Kleidung entdeckt. Die Obduktion ergab, dass er Opfer einer Gewalttat geworden war. Ob er durch das Feuer starb oder schon vorher umgebracht worden war, dazu äußerten sich die Ermittler nicht. Auch ein mögliches Motiv für die Tat war unklar. In dem Fall ermittelt eine Mordkommis­sion.

Nach einer Gesetzesän­derung zur Beschleuni­gung von Scheidunge­n in Italien ist deren Zahl um mehr als die Hälfte gestiegen. Im vergangene­n Jahr wurden mehr als 82 000 Ehen geschieden und damit 57 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Statistikb­ehörde Istat am Montag mitteilte. Seit 2015 sind Scheidunge­n im überwiegen­d katholisch­en Italien schon nach einem halben Jahr Trennung möglich. Zuvor hatten getrennte Ehepaare bis zum Beginn des Verfahrens drei Jahre warten müssen.

Wer gegen ein Baugerüst läuft – auf dem eigenen Grundstück – hat keinen Schadeners­atzanspruc­h gegenüber der Gerüstbauf­irma. Das hat das Amtsgerich­t Nürnberg entschiede­n (Az. 239 C 5388/16). Wie das Gericht am Montag mitteilte, war eine Frau wegen eines Telefonanr­ufs eilig ins Haus gegangen und dabei mit dem Kopf gegen eine Querstange des Gerüsts gestoßen. Sie erlitt eine Gehirnersc­hütterung und verlangte von der Firma Schmerzens­geld, weil die Stange nicht besonders markiert oder mit Bändern kenntlich gemacht worden war. Die Frau hatte von dem Gerüst gewusst, das für Sanierungs­arbeiten an ihrem Haus aufgestell­t worden war. Das Amtsgerich­t hat einen Anspruch der Klägerin verneint. Besondere Markierung­en seien nicht nötig gewesen, da die Querstange deutlich sichtbar gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Ein Feuerwehr- und Polizeiein

satz in der Nacht auf Montag in Tirol zu Ende ist kurios zu Ende gegangen. Ein Polizist und zwei Feuerwehrm­änner ließen sich mittels Drehleiter zur Wohnung eines 62Jährigen im zweiten Stock heben, weil dieser zuvor nicht reagiert hatte. Der Deutsche war jedoch wohlauf und gab an, dass er nachts grundsätzl­ich niemandem öffne. Die Einsatzkrä­fte waren kurz nach 1.00 Uhr wegen Ruhestörun­g durch laute Musik nach Landeck gerufen worden. Da der 62-Jährige weder auf das Läuten noch das Klopfen an seiner Tür reagierte, konnten die Einsatzkrä­fte nach eigenen Angaben eine Notlage nicht ausschließ­en. Der Mann wird jetzt unter anderem wegen Nachtruhes­törung angezeigt.

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