NACHRICHTEN
Der Tod eines Obdachlosen, der brennend in einer Unterführung gefunden wurde, hat in Köln Bestürzung ausgelöst. Der Geschäftsführer der Überlebensstation »Gulliver« für obdachlose Menschen, Bernd Mombauer, sprach am Montag von »großer Trauer und Stille«, die sich bei Gästen und Mitarbeitern breitgemacht habe. Polizisten hatten den Mann in der Nacht zum Sonntag nicht weit vom Kölner Hauptbahnhof in einer Unterführung mit brennender Kleidung entdeckt. Die Obduktion ergab, dass er Opfer einer Gewalttat geworden war. Ob er durch das Feuer starb oder schon vorher umgebracht worden war, dazu äußerten sich die Ermittler nicht. Auch ein mögliches Motiv für die Tat war unklar. In dem Fall ermittelt eine Mordkommission.
Nach einer Gesetzesänderung zur Beschleunigung von Scheidungen in Italien ist deren Zahl um mehr als die Hälfte gestiegen. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 82 000 Ehen geschieden und damit 57 Prozent mehr als im Vorjahr, wie die Statistikbehörde Istat am Montag mitteilte. Seit 2015 sind Scheidungen im überwiegend katholischen Italien schon nach einem halben Jahr Trennung möglich. Zuvor hatten getrennte Ehepaare bis zum Beginn des Verfahrens drei Jahre warten müssen.
Wer gegen ein Baugerüst läuft – auf dem eigenen Grundstück – hat keinen Schadenersatzanspruch gegenüber der Gerüstbaufirma. Das hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden (Az. 239 C 5388/16). Wie das Gericht am Montag mitteilte, war eine Frau wegen eines Telefonanrufs eilig ins Haus gegangen und dabei mit dem Kopf gegen eine Querstange des Gerüsts gestoßen. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung und verlangte von der Firma Schmerzensgeld, weil die Stange nicht besonders markiert oder mit Bändern kenntlich gemacht worden war. Die Frau hatte von dem Gerüst gewusst, das für Sanierungsarbeiten an ihrem Haus aufgestellt worden war. Das Amtsgericht hat einen Anspruch der Klägerin verneint. Besondere Markierungen seien nicht nötig gewesen, da die Querstange deutlich sichtbar gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Feuerwehr- und Polizeiein
satz in der Nacht auf Montag in Tirol zu Ende ist kurios zu Ende gegangen. Ein Polizist und zwei Feuerwehrmänner ließen sich mittels Drehleiter zur Wohnung eines 62Jährigen im zweiten Stock heben, weil dieser zuvor nicht reagiert hatte. Der Deutsche war jedoch wohlauf und gab an, dass er nachts grundsätzlich niemandem öffne. Die Einsatzkräfte waren kurz nach 1.00 Uhr wegen Ruhestörung durch laute Musik nach Landeck gerufen worden. Da der 62-Jährige weder auf das Läuten noch das Klopfen an seiner Tür reagierte, konnten die Einsatzkräfte nach eigenen Angaben eine Notlage nicht ausschließen. Der Mann wird jetzt unter anderem wegen Nachtruhestörung angezeigt.