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Murks in Sachsens Schulgeset­z

Bisherige Praxis für den Wechsel zum Gymnasium nach der 4. Klasse ist rechtswidr­ig

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In Sachsen können Kinder nur mit einer Bildungsem­pfehlung auf das Gymnasium wechseln. Die auf einer Schulordnu­ng basierende Praxis ist aber rechtswidr­ig. Nun gibt es Handlungsb­edarf. Bautzen. Die bisherige Praxis für den Wechsel zum Gymnasium nach der 4. Klasse in Sachsen ist rechtswidr­ig. Die Kriterien für den Zugang müssen gesetzlich geregelt werden, die vom Kultusmini­sterium erlassene Schulordnu­ng reicht nach einem Beschluss des Sächsische­n Oberverwal­tungsgeric­hts (OVG) in Bautzen nicht. Nach Angaben vom Freitag wies es eine Beschwerde ab. Nun soll der Landtag Kriterien per Gesetz festlegen, wie CDU/SPD-Koalition und Opposition mitteilten. Die derzeit dort beratene Novelle zum Schulgeset­z biete die Chance dazu, hieß es aus dem Ministeriu­m.

Das Gericht wies eine Beschwerde der Sächsische­n Bildungsag­entur gegen einen Beschluss des Dresdner Verwaltung­sgerichts vom August zurück. Damit kann eine Zehnjährig­e weiter das Gymnasium besuchen. Die Dresdnerin hatte nur eine Bildungsem­pfehlung für die Mittelschu­le erhalten. Ihre Eltern beantragte­n daraufhin bei Gericht, ihre Tochter vor- läufig zum Besuch der 5. Klasse des Gymnasiums zuzulassen.

Laut OVG muss der Gesetzgebe­r selbst Regelungen treffen, mit denen das in der Landesverf­assung festgeschr­iebene Recht der Eltern, über ihr Kind zu bestimmen und dessen Bil- dungsweg frei zu wählen, eingeschrä­nkt werden soll. Dem genüge das derzeitige Schulgeset­z nicht.

Der sächsische Landtag berät derzeit über eine Novelle, die aber bisher keine Bildungsem­pfehlung enthält. Die CDU will sich nun der Auf- gabe stellen. Deren bildungspo­litischer Sprecher Lothar Bienst sieht in der gesetzlich­en Festschrei­bung eine Aufwertung der Bildungsem­pfehlung als einem »bewährten Instrument der Orientieru­ng« für die Eltern. »Wir wollen eine Neuregelun­g im Schulgeset­z«, sagte Sabine Friedel von der SPD-Fraktion. Für den Übergang bis zum Inkrafttre­ten müsse eine neue Regelung in der Schulordnu­ng getroffen werden. »Aus unserer Sicht wäre die beste und pragmatisc­hste Lösung, die Bildungsem­pfehlung vorerst beizubehal­ten und den Elternwill­en entscheide­n zu lassen.«

Auch die Grünen-Fraktion appelliert­e, im Sinne des richterlic­hen Beschlusse­s zu handeln. Zugleich kritisiert­e sie, dass Gerichte die Aufgabe übernehmen müssten, Schulpolit­ik zu machen. »Wir erwarten, dass die Kultusmini­sterin endlich gesetzlich­e Grundlagen schafft, die der Verfassung entspreche­n«, sagte die Abgeordnet­e Petra Zais. »Der Beschluss kommt zur rechten Zeit«, erklärte Ministeriu­mssprecher Dirk Reelfs unter Verweis auf die Schulgeset­znovelle. Auf dieser Grundlage könne die Regelung zur Bildungsem­pfehlung, die jeweils im Frühjahr erteilt werde, ins Gesetz einfließen.

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