50 Euro für die Storchenfreunde von Glantal
Wie in Rheinland-Pfalz Geldauflagen aus vorzeitig eingestellten Strafverfahren eingesetzt werden
Wenn Prozesse gegen Geldauflage eingestellt werden, können sich auch soziale Vereine freuen – und die Staatskasse. Wer hat 2015 in Rheinland-Pfalz von diesen Millionen profitiert? Mainz. Angeklagte finanzieren auch in Rheinland-Pfalz beim vorzeitigen Ende eines Strafprozesses gegen eine Geldauflage oft gemeinnützige Einrichtungen mit. 2015 betrug diese Summe 5,32 Millionen Euro, wie das Justizministerium in Mainz der dpa mitteilte. Hinzu kamen 1,78 Millionen Euro für die Staatskasse. Die Gesamtsumme von 7,1 Millionen Euro lag 350 000 Euro höher als im Vorjahr.
Die größten Batzen der sozialen Zuwendungen flossen 2015 an die Opfer- und Täterhilfe Rheinhessen in Mainz mit 597 623 Euro sowie an den Pfälzischen Verein für Soziale Rechtspflege Vorderpfalz in Ludwigshafen mit 551 050 Euro. Danach kam die Bewährungshilfe Koblenz mit 372 680 Euro. Der kleinste Einzelbetrag belief sich auf 50 Euro für die Storchenfreunde Glantal im Kreis Kusel.
Zu den Profiteuren gehörten aber beispielsweise auch die türkisch-islamische DITIB-Gemeinde zu Ludwigshafen mit 500 Euro, die Kirchenorgel des Dorfes Gries im Kreis Kusel mit 3350 Euro und der Verein für Leibesübungen 1861 in TrabenTrarbach mit 600 Euro.
Bei der Einstellung eines Strafverfahrens können Richter oder Staatsanwälte bestimmen, wohin die Geldauflage fließt. Häufig entscheiden sie sich laut Justizministerium für einen inhaltlichen Bezug zur Tat, zum Beispiel bei Trunken- heit am Steuer für den Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr.
All dies gilt nur für eingestellte Verfahren, etwa wegen geringer Schuld – nicht aber für Geldstrafen von Strafverfahren oder Bußgeld beispielsweise für Verkehrsverstö- ße. Dieses Geld fließt in RheinlandPfalz in öffentliche Kassen.
Für die Verteilung der Geldauflagen haben Gerichte und Staatsanwaltschaften Listen mit gemeinnützigen Organisationen. Es gibt sogar Agenturen für »Geldauflagenmarketing« wie zum Beispiel probono berlin. Diese bietet Richtern und Staatsanwälten Informationen über soziale Vereine an, wofür diese teilweise zahlen.
Spektakulär war die Einstellung des Münchener Bestechungsprozesses gegen Formel-1-Chefvermarkter Bernie Ecclestone 2014: Das Gericht machte ihm zur Auflage, 99 Millionen Dollar in die Staatskasse zu zahlen – und eine Million Dollar der Deutschen Kinderhospizstiftung.
Es gibt inzwischen sogar Agenturen für »Geldauflagenmarketing«.