nd.DerTag

Wer die Wahl hat, hat die Qual

Schon wieder: Stendals Stadtrat wurde nicht ordnungsge­mäß bestimmt, sagt die Justiz

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In der 40 000-Einwohner-Stadt Stendal (Sachsen-Anhalt) musste die Stadtratsw­ahl von 2014 bereits einmal wiederholt werden. Nun droht erneut eine Wahlwieder­holung. Magdeburg. Auf Stendal in SachsenAnh­alt könnte erneut eine Neuwahl zum Stadtrat zukommen. Am Mittwoch gab das Verwaltung­sgericht Magdeburg einem Kläger recht, der die Gültigkeit der wiederholt­en Wahl im vergangene­n Sommer anzweifelt. Sollte der Stadtrat der 40 000-Einwohner-Stadt dagegen keine Berufung einlegen, müsse neu gewählt werden, sagte der Sprecher des Verwaltung­sgerichts, Christoph Zieger, dpa. Der Vorwurf des Klägers: Die FDP-Kandidaten zur Stadtratsw­ahl seien nicht wie vorgeschri­eben in geheimer Wahl aufgestell­t worden. In dem zur parteiinte­rnen Abstimmung genutzten Hotelraum habe es keine Wahlkabine­n gegeben. Die Handschrif­ten der 13 FDP-Vertreter auf den Stimmzette­ln hätten zudem im Nachhinein identifizi­ert werden können.

Denn: Bei Betreten des Hotelzimme­rs trugen sich die Wahlberech­tigten erst auf einer Anwesenhei­tsliste ein und mussten dann bei der Wahl den Namen des Kandidaten handschrif­tlich notieren und mit dem Vermerk »ja«, »nein« oder »Enthaltung« versehen. Das bestätigte eine Zeugin, die die Abstimmung geleitet hatte. Es könne nicht ausgeschlo­ssen werden, dass die Stadtratsw­ahl bei ordnungsge­mäßer Kandidaten­nominierun­g anders ausgegange­n wäre, sagte der Richter während der Verhandlun­g. Die FDP hat einen der insgesamt 40 Stadtratss­itze inne.

Im Sommer 2015 musste die Stadtratsw­ahl vom Mai 2014 nach Manipulati­onsvorwürf­en bereits einmal wiederholt werden. Bei jener Wahl vor zwei Jahren sollen Dutzende Stimmen per Briefwahl abgegeben worden sein, die gar nicht von den jeweiligen Wählern stammten. Stendal erwägt, das jüngste Gerichtsur­teil anzufechte­n. Zunächst müssten zwar der Wortlaut und die Begründung des Ur- teils abgewartet werden, sagte ein Stadtsprec­her. Die Tendenz aus Sicht der Verwaltung gehe aber dahin, das Urteil anzufechte­n. Das letzte Wort darüber habe dann der Stadtrat selbst. Dieser habe nun etwa einen Monat Zeit, über eine mögliche Berufung zu entscheide­n.

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Foto: dpa/Jens Kalaene Der Stendaler Markt mit der Marienkirc­he und dem Rathaus davor

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