Klage gegen Daimler eingereicht
Autobauer soll irreführende Daten angegeben haben
München. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen Daimler eingereicht. Grund seien irreführende Abgasangaben gegenüber den Käufern, hieß es in der Klageschrift. Die Klage wurde demnach Ende März vor dem Landgericht Stuttgart eingereicht. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation verstoßen Werbeversprechen des Autobauers für eine Mercedes C-Klasse mit Dieselmotor gegen das Verbot irreführender Werbung. Im Gegensatz zu dem von Daimler versprochenen »besonders geringen Schadstoffausstoß« lägen die Ausstoßwerte unter bestimmten Bedingungen im realen Straßenverkehr deutlich über den Angaben des Konzerns, begründet die DUH ihre Klage.
Bereits Anfang Februar hatte die Organisation schwere Vorwürfe gegen das Stuttgarter Unternehmen erhoben und Antrag auf Widerruf der Typengenehmigung der C-Klasse gestellt. Der Grund: Das Dieselfahrzeug hatte bei Tests in den Niederlanden die Grenzwerte für Stickoxidausstöße überschritten. Daimler bestreitet die Testergebnisse nicht und hatte höhere Abgaswerte im Straßenverkehr als auf dem Prüfstand eingeräumt. Die sogenannte Abgasreinigung werde unter bestimmten Betriebsbedingungen zum Schutz der Bauteile gedrosselt.
Unterdessen fordern Verbände eine strengere Umweltplakette für Pkw. Die bisherige Umweltzonenregelung für Innenstädte müsse angesichts des Abgasskandals bei Dieselfahrzeugen dringend weiterentwickelt werden, erklärten der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, die DUH, der Naturschutzbund Deutschland und der ökologische Verkehrsclub VCD. Die neue blaue Plakette sollten zukünftig nur solche Autos erhalten, die die Emissionswerte für Dieselfahrzeuge der Euro-6-Norm auch im Realbetrieb einhalten.