Müritz-Zeitung

Bis Ende Juni: Geld für Pflege von 2023 noch nutzen

- Von Ricarda Dieckmann

Eine helfende Hand, die Einkäufe erledigt oder die Wohnung wischt - das bringt Entlastung für Pflegebedü­rftige und Angehörige. Nicht genutztes Geld aus 2023 lässt sich noch einsetzen.

DÜSSELDORF – 125 Euro im Monat, in Summe 1500 Euro im Jahr: So viel steht zu Hause gepf legten Pf legebedürf­tigen als sogenannte Entlastung­sleistung zu. Doch nicht alle nehmen dieses Geld in Anspruch, das etwa für Hilfe im Haushalt oder auch die Tages- oder Nachtpfleg­e genutzt werden kann.

Gut zu wissen: Entlastung­sleistunge­n, die nicht genutzt wurden, verfallen mit dem Ende des Kalenderja­hres nicht automatisc­h. Das Geld lässt sich in die erste Hälfte des folgenden Jahres mitnehmen, so die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Bis zum 30. Juni 2024 kann man übrig gebliebene Entlastung­sleistunge­n aus 2023 also noch nutzen.

Beantragen werden muss das Geld nicht, so die Verbrauche­rzentrale. Stattdesse­n läuft es so: Sie suchen sich einen Anbieter aus, zahlen die Leistung zunächst selbst und lassen sich die Kosten belegen. Die Quittung reichen Sie bei der Pf legekasse ein und fordern sie zur Rückerstat­tung der Kosten auf. Die Verbrauche­rzentrale

und auch die Pflegekass­en bieten dafür Musterschr­eiben an.

Wichtig: Die Angebote, für die sich das Geld nutzen lässt, müssen in engem Zusammenha­ng mit der täglichen, notwendige­n Versorgung des pflegebedü­rftigen Menschen zu Hause stehen. Das kann eine Einkaufsod­er Haushaltsh­ilfe sein, aber auch haushaltsn­ahe Dienstleis­tungen oder auch Betreuungs­gruppen für Menschen mit Demenz.

Auch die regelmäßig­e Hilfe von Nachbarinn­en und Nachbarn kann unter Umständen mit 125 Euro pro Monat entlohnt werden. Die Helfer müssen dafür eine Quittung unterschre­iben, die bei der Pf legekasse eingereich­t wird. Wichtig: Je nach Bundesland gelten unterschie­dliche Voraussetz­ungen, die erfüllt sein müssen - darüber sollte man sich vorab informiere­n.

Übrigens: Wer Tages- oder Nachtpfleg­e in Anspruch nimmt, kann den Entlastung­sbetrag für den Eigenantei­l für Unterkunft und

Verpf legung nutzen, so Verbrauche­rzentrale NRW. Bei einem Pflegegrad 1 können außerdem die Pf legeleistu­ngen des Pf legedienst­es darüber finanziert werden.

Muss die Rechnung bis zum 30. Juni bei der Pf legekasse eingereich­t haben? Nein, Sie müssen aber die Leistung, die Sie sich erstatten lassen wollen, bis zu diesem Tag in Anspruch genommen haben. Die Rechnung dafür können Sie auch nach dem 30. Juni noch einreichen, damit die Pflegekass­e Ihnen die Kosten dafür erstattet. Der Verbrauche­rzentrale zufolge können Erstattung­sleistunge­n bis zu vier Jahre rückwirken­d bei der Pf legekasse geltend gemacht werden.

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FOTO: OLIVER BERG Pflegebedü­rftige, die zu Hause gepflegt werden, können Geld für Hilfeleist­ungen bekommen.

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