Mittelschwaebische Nachrichten
Der Rechtsstaat ist gesund
Seit das Grundgesetz gilt, hat der Staat die Grundrechte nie stärker eingeschränkt als zur Eindämmung der tödlichen Corona-Pandemie. Ausgangssperren, Versammlungsverbote, Reisebeschränkungen, Betriebsschließungen – all diese Maßnahmen bedeuten gewaltige Eingriffe in die Rechte der Bürger. Eine gesunde Skepsis war und ist deshalb stets angezeigt. Corona-Zeiten sind keine rechtsfreien Zeiten. Jedem steht auch in einer solchen Ausnahmesituation jederzeit zu, gegen Maßnahmen zu klagen, die überzogen erscheinen. Unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie hat die Justiz gezeigt, dass der Rechtsstaat gesund ist. Eine Vielzahl von Corona-Klagen wurde entschieden. Wo nötig, griffen die Richter ordnend ein, wenn der Staat zu übergriffig zu werden drohte. Demonstrationen etwa bleiben trotz Infektionsgefahr mit Einschränkungen erlaubt.
Auf denen dürfen übrigens auch abwegige Meinungen frei geäußert werden. Doch im Großen und Ganzen haben die Gerichte den Kurs der Bundesregierung gestützt. In der Abwägung der einzelnen Grundrechte steht das Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit ganz weit oben. Das ist gut so. Zwar ist es für ein abschließendes Fazit zu früh, es scheint aber, dass die Bundesregierung mit ihrem Kurs dafür gesorgt hat, dass die Zahl der Todesopfer im Vergleich zu anderen Ländern niedrig blieb. Das könnte nun paradoxerweise sogar dazu führen, dass diejenigen, die die Maßnahmen für überzogen oder Corona gar für harmlos halten, sich bestätigt fühlen. Jetzt, in der Phase der zunehmenden Lockerungen, droht der Ton noch einmal aggressiver zu werden. Auch für die Gerichte ist die Corona-Krise also noch lange nicht ausgestanden.