Mittelschwaebische Nachrichten
Lichthupe nur selten erlaubt
Wann der Verlust des Führerscheins droht
München Jeder Autofahrer kennt das: Mit der Lichthupe an einer unübersichtlichen Kreuzung oder beim Einfädeln auf der Autobahn will man dem anderen signalisieren: „Ich lasse dich vor“. Verboten ist dieser Gebrauch der Lichthupe trotzdem, informiert der ADAC. Das gilt auch für das Warnen Entgegenkommender vor einer Tempokontrolle auf diese Weise. Die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, kennt nur zwei Situationen, in denen die Lichthupe erlaubt ist: wenn Autofahrer sich oder andere gefährdet sehen oder sie außerhalb geschlossener Ortschaften überholen wollen.
Wer auf der Autobahn den Vordermann auf der linken Spur überholen will, kann demnach die Lichthupe nutzen, wenn dieser die Absicht trotz des links gesetzten Blinkers nicht bemerkt. „Dauerfeuer“und Drängeln sind aber tabu. Das Lichtzeichen dürfen Überholwillige nur stoßweise und wenige Sekunden lang geben. Und sie müssen den erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten, so der ADAC, der in diesem Zusammenhang an den halben Tachowert in Metern als Richtwert erinnert. Wer dem Vordermann bis auf wenige Meter auf die Pelle rückt und mit der Lichthupe zum Platzmachen zwingt, muss damit rechnen, dass gegen ihn strafrechtlich ermittelt wird. Nicht nur Geldstrafen, sondern auch ein Fahrverbot oder Entzug des Führerscheins können folgen.