Mittelschwaebische Nachrichten

Entscheidu­ng ohne Mut

- VON STEFAN REINBOLD redaktion@mittelschw­aebische nachrichte­n.de

Grundsätzl­ich ist es richtig, dass Eingriffe des Staates in das private Eigentum seiner Bürger eine Ausnahme bleiben müssen. Allerdings wäre der Eingriff über eine Baumschutz­verordnung ziemlich moderat ausgefalle­n. Was wird heute nicht alles über Satzungen, Bebauungsp­läne und allerlei andere Vorschrift­en geregelt. Manchmal geht es da um wenige Zentimeter Kniestockh­öhe. Warum soll man da nicht auch die Möglichkei­t haben, markante und für das Stadtbild bedeutende Bäume unter einen gewissen Schutz zu stellen. Memmingen hat eine Baumschutz­verordnung, Augsburg auch. Ab einem Stammumfan­g von 80 Zentimeter­n greifen diese Verordnung in der Regel. Bis ein Baum diesen Umfang erreicht, vergeht in aller Regel viel Zeit. Zeit, in der man sich überlegen kann, ob der Baum im Garten stört oder ob man ihn stehen lässt. Ist der Baum krank und droht Gefahr von ihm, dann wird er selbstvers­tändlich gefällt. Dem steht auch eine Baumschutz­verordnung nicht im Weg. Eine solche Regelung soll nicht zum Verhinderu­ngsinstrum­ent jeglichen Fortschrit­ts werden – jede Verordnung sieht auch Ausnahmen vor, etwa aus Gründen des allgemeine­n Wohls oder zur Vermeidung von Härten. Was eine Baumschutz­verordnung jedoch zu leisten vermag, ist, einen Kahlschlag, wie er rund um das Kreisalten­heim stattgefun­den hat, zu vermeiden. Alles so zu lassen, wie es ist, zeugt nicht gerade von großem Mut. Das zeigt auch die Entscheidu­ng, diesen strittigen Punkt in den nicht-öffentlich­en Teil der Sitzung zu verlegen.

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