Mittelschwaebische Nachrichten
Entscheidung ohne Mut
Grundsätzlich ist es richtig, dass Eingriffe des Staates in das private Eigentum seiner Bürger eine Ausnahme bleiben müssen. Allerdings wäre der Eingriff über eine Baumschutzverordnung ziemlich moderat ausgefallen. Was wird heute nicht alles über Satzungen, Bebauungspläne und allerlei andere Vorschriften geregelt. Manchmal geht es da um wenige Zentimeter Kniestockhöhe. Warum soll man da nicht auch die Möglichkeit haben, markante und für das Stadtbild bedeutende Bäume unter einen gewissen Schutz zu stellen. Memmingen hat eine Baumschutzverordnung, Augsburg auch. Ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern greifen diese Verordnung in der Regel. Bis ein Baum diesen Umfang erreicht, vergeht in aller Regel viel Zeit. Zeit, in der man sich überlegen kann, ob der Baum im Garten stört oder ob man ihn stehen lässt. Ist der Baum krank und droht Gefahr von ihm, dann wird er selbstverständlich gefällt. Dem steht auch eine Baumschutzverordnung nicht im Weg. Eine solche Regelung soll nicht zum Verhinderungsinstrument jeglichen Fortschritts werden – jede Verordnung sieht auch Ausnahmen vor, etwa aus Gründen des allgemeinen Wohls oder zur Vermeidung von Härten. Was eine Baumschutzverordnung jedoch zu leisten vermag, ist, einen Kahlschlag, wie er rund um das Kreisaltenheim stattgefunden hat, zu vermeiden. Alles so zu lassen, wie es ist, zeugt nicht gerade von großem Mut. Das zeigt auch die Entscheidung, diesen strittigen Punkt in den nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen.