Mittelschwaebische Nachrichten
B16 Gegner wehren sich gegen Vermessung
22 Grundstückseigentümer wollen dem Staatlichen Bauamt den Zugang zu ihrem Gelände verbieten
Ichenhausen/Krumbach Die Gegner der Osttrasse für die Umfahrung von Kötz und Ichenhausen geben so leicht nicht auf. Nachdem sie bereits in der vergangenen Woche vor der Günzhalle ihren Protest gegen den Grobentwurf für die Trasse kundgetan haben wehren sie sich jetzt gegen die Vermessungsarbeiten, die am 29. Januar beginnen. Anwalt Wolfgang Schubaur, der 22 Grundstückseigentümer vertritt, teilte am Dienstag in einem Schreiben an das Staatliche Bauamt Krumbach mit, dass die Betroffenen kein Einverständnis für die Vermessungsarbeiten geben. Mitarbeitern des Bauamts und vom Bauamt beauftragten Personen, insbesondere eines Ingenieurbüros aus Aichach, sei es verboten, die Grundstücke zu betreten.
In dem Schreiben, das auch unserer Zeitung vorliegt, heißt es weiter, dass das Staatliche Bauamt die „gesetzlichen Voraussetzungen für eine Duldungsanordnung“nicht beachtet habe. Letztere werde erst wirksam durch eine ortsübliche Bekanntmachung. Darin müsse sowohl der Bereich umschrieben werden, in dem die Vermessungsarbeiten beabsichtigt sind, als auch konkret aufgelistet werden, welche Grundstücke betroffen sind. Dies könne entweder mithilfe eines Lageplans erfolgen oder indem die Grundstücke nach Flurnummer und Gemarkung aufgeführt werden. Weder die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen noch der Abdruck im Bürgerinfo Kötz und Bubesheim würden dies berücksichtigen, schreibt Schubaur. Der Hinweis, dass in den Rathäusern Ichenhausen und Kötz Pläne und Listen ausgehängt und für die Dauer von zwei Wochen eingesehen werden können, reicht nach Ansicht Schubaurs nicht aus. Die rechtliche Grundlage für die ab dem 29. Januar geplanten Vermessungsarbeiten fehle. Die 22 Grundstückseigentümer gingen deshalb davon aus, dass die Arbeiten nicht stattfinden werden.
Jens Ehmke, Leiter des Staatlichen Bauamts Krumbach, wusste gestern nichts von diesem Schreiben. Auf Nachfrage unserer Zeitung teilte er mit, dass der Brief nicht eingegangen sei. Aber man wisse durchaus mit solchen Schreiben umzugehen, überraschend komme es nicht. Es sei üblich und auch nachvollziehbar, dass die betroffenen Grundstücksbesitzer nicht mit geplanten Umfahrungen einverstanden seien und mit allen Mitteln dagegen kämpfen. Ehmke betonte jedoch, dass seine Behörde niemals, wie von Kritikern gerne behauptet werde, willkürlich vorgehe. Grundsätzlich lohne sich ein Blick ins Grundgesetz, dort heißt es in Artikel 14, dass der Gebrauch des Eigentums zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dient. Genau dies müsse beim Thema Straßenbau immer berücksichtigt werden. Nicht umsonst gebe es umfangreiche Verfahren, Grundstückseigentümer müssten das Ergebnis jedoch akzeptieren und damit verbundene Vermessungsarbeiten hinnehmen.
Dass seine Behörde nicht sauber gearbeitet und es versäumt haben soll, Pläne und Flurnummern zu veröffentlichen, will Ehmke so nicht stehen lassen. „Wir haben alles korrekt gemacht und ortsüblich bekannt gegeben. Wenn Herr Schubaur ein Versäumnis sieht, täuscht er sich.“Sollte es tatsächlich ein Betretungsverbot für seine Mitarbeiter geben, würden sich diese natürlich daran halten. Die Vermessung sieht Ehmke „im Großen und Ganzen“dennoch nicht beeinträchtigt.