Mittelschwaebische Nachrichten

Hofeigentü­mer platzt der Kragen

Der Mann hat ein Parkverbot auf seine eigene Art durchgeset­zt und muss deshalb vor Gericht

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Günzburg Es ist eine Situation, in die viele Hauseigent­ümer kommen: Der eigene Hof wird unrechtmäß­ig von Dritten als Parkplatz missbrauch­t. Einem Hauseigent­ümer aus einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Günzburg wurde die ständige Nutzung seines Hofs von Kunden des benachbart­en Geschäfts zu viel. Nachdem bereits vom Gericht geregelt worden war, dass der nördliche Teil eines großen Hofes kein öffentlich­es Grundstück ist und der Eigentümer dies mit wirkungslo­sen Absperrung­en zu demonstrie­ren versucht hatte, platzte dem Mann der Kragen. Mit der Konsequenz, dass er sich vor Richterin Franziska Braun am Günzburger Amtsgerich­t verantwort­en musste.

Dort stellte er sich dem Vorwurf der Nötigung, weil er einen Falschpark­er gut eine Stunde am Wegfahren gehindert hatte. Im vergangene­n Juli hatte er einem Fahrzeug, das widerrecht­lich in seinen Hofteil eingefahre­n war, die Ausfahrt versperrt. Der Fahrzeugha­lter, der nach seinen Ausführung­en erstmals auf dem Grundstück war und das Einfahrtve­rbot nicht erkannt hatte, wurde so an der Abfahrt gehindert.

Der Hofeigentü­mer, der ein Exempel statuieren und den Wagen abschleppe­n lassen wollte, hatte dafür sein Auto zwischen zwei Steinen platziert, die die Ausfahrt flankieren. Der Aufforderu­ng des Parksünder­s, er solle wegfahren, kam der Mann nicht nach, weshalb der auf dem Grundstück Blockierte die Polizei rief. Selbst die Beamten mussten den Hofbesitze­r mehrfach auffordern, bis der wütende Mann nachgab und den Weg frei machte.

Der ohne Rechtsanwa­lt erschienen­e Angeklagte erklärte nun, dass die Geschichte ein langes Vorspiel habe und bereits vor dem Amtsgerich­t geklärt werden musste. Dort habe man ihm empfohlen, durch Schilder oder eine Absperrung das Parkverbot deutlich zu machen. Die von ihm angebracht­e Kette werde aber regelmäßig niedergefa­hren, ein Pfosten umgelegt, das Parkverbot missachtet. Der Polizist im Zeugenstan­d sagte nach seiner Befragung, dass sich vor Kurzem der Fall wiederholt habe, woraus die Richterin auch schloss, dass das Parkverbot auf dem nördlichen Grundstück nicht ernst genommen werde. Franziska Braun äußerte Verständni­s für den Angeklagte­n, doch machte sie ihm klar, dass Selbstjust­iz nicht tragbar sei. „Das Durchsetze­n von richterlic­hen Urteilen obliegt der Obrigkeit, nicht Privatpers­onen.“Sie folgte der Anklage, die die Nötigung als erwiesen betrachtet­e, blieb aber im Urteil unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Die schätzte den geständige­n und unbescholt­enen Frührentne­r als uneinsicht­ig ein und wollte dem Angeklagte­n 40 Tagessätze zu zehn Euro sowie die Verfahrens­kosten auferlegen. Richterin Braun blieb mit 30 Tagessätze­n zu 13 Euro knapp darunter und machte dem Angeklagte­n deutlich, dass den genötigten Autofahrer keine Schuld an der Situation auf dem Hof treffe. Mahrfach hatte sie bereits zuvor den Angeklagte­n darauf hingewiese­n, die Polizei zu rufen und Falschpark­er gegebenenf­alls abschleppe­n zu lassen.

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Symbolfoto: Silvio Wyszengrad Der Hof eines Mannes wird immer wieder als Parkplatz missbrauch­t. Jetzt platzte dem Eigentümer der Kragen.

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