Mittelschwaebische Nachrichten
Hofeigentümer platzt der Kragen
Der Mann hat ein Parkverbot auf seine eigene Art durchgesetzt und muss deshalb vor Gericht
Günzburg Es ist eine Situation, in die viele Hauseigentümer kommen: Der eigene Hof wird unrechtmäßig von Dritten als Parkplatz missbraucht. Einem Hauseigentümer aus einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Günzburg wurde die ständige Nutzung seines Hofs von Kunden des benachbarten Geschäfts zu viel. Nachdem bereits vom Gericht geregelt worden war, dass der nördliche Teil eines großen Hofes kein öffentliches Grundstück ist und der Eigentümer dies mit wirkungslosen Absperrungen zu demonstrieren versucht hatte, platzte dem Mann der Kragen. Mit der Konsequenz, dass er sich vor Richterin Franziska Braun am Günzburger Amtsgericht verantworten musste.
Dort stellte er sich dem Vorwurf der Nötigung, weil er einen Falschparker gut eine Stunde am Wegfahren gehindert hatte. Im vergangenen Juli hatte er einem Fahrzeug, das widerrechtlich in seinen Hofteil eingefahren war, die Ausfahrt versperrt. Der Fahrzeughalter, der nach seinen Ausführungen erstmals auf dem Grundstück war und das Einfahrtverbot nicht erkannt hatte, wurde so an der Abfahrt gehindert.
Der Hofeigentümer, der ein Exempel statuieren und den Wagen abschleppen lassen wollte, hatte dafür sein Auto zwischen zwei Steinen platziert, die die Ausfahrt flankieren. Der Aufforderung des Parksünders, er solle wegfahren, kam der Mann nicht nach, weshalb der auf dem Grundstück Blockierte die Polizei rief. Selbst die Beamten mussten den Hofbesitzer mehrfach auffordern, bis der wütende Mann nachgab und den Weg frei machte.
Der ohne Rechtsanwalt erschienene Angeklagte erklärte nun, dass die Geschichte ein langes Vorspiel habe und bereits vor dem Amtsgericht geklärt werden musste. Dort habe man ihm empfohlen, durch Schilder oder eine Absperrung das Parkverbot deutlich zu machen. Die von ihm angebrachte Kette werde aber regelmäßig niedergefahren, ein Pfosten umgelegt, das Parkverbot missachtet. Der Polizist im Zeugenstand sagte nach seiner Befragung, dass sich vor Kurzem der Fall wiederholt habe, woraus die Richterin auch schloss, dass das Parkverbot auf dem nördlichen Grundstück nicht ernst genommen werde. Franziska Braun äußerte Verständnis für den Angeklagten, doch machte sie ihm klar, dass Selbstjustiz nicht tragbar sei. „Das Durchsetzen von richterlichen Urteilen obliegt der Obrigkeit, nicht Privatpersonen.“Sie folgte der Anklage, die die Nötigung als erwiesen betrachtete, blieb aber im Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die schätzte den geständigen und unbescholtenen Frührentner als uneinsichtig ein und wollte dem Angeklagten 40 Tagessätze zu zehn Euro sowie die Verfahrenskosten auferlegen. Richterin Braun blieb mit 30 Tagessätzen zu 13 Euro knapp darunter und machte dem Angeklagten deutlich, dass den genötigten Autofahrer keine Schuld an der Situation auf dem Hof treffe. Mahrfach hatte sie bereits zuvor den Angeklagten darauf hingewiesen, die Polizei zu rufen und Falschparker gegebenenfalls abschleppen zu lassen.