Mittelschwaebische Nachrichten
Schweizer Spion auf freiem Fuß
Knapp zwei Jahre Haft auf Bewährung
Frankfurt am Main Manchmal lohnt es sich auch für Spione, mit offenen Karten zu spielen. Der Prozess gegen einen 54 Jahre alten Schweizer vor dem Oberlandesgericht Frankfurt endete am Donnerstag mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für den Angeklagten. Der Mann habe mit seinem umfassenden Geständnis wesentlich zur Aufklärung der Vorwürfe beigetragen, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der ehemalige Polizist, der unter anderem zu Drogendelikten und organisierter Kriminalität ermittelt hatte, war im April in Frankfurt festgenommen worden. Nach eigenen Angaben sollte er im Auftrag des Schweizer Nachrichtendienstes Steuerfahnder aus NordrheinWestfalen ausspähen. Er hatte demnach die Aufgabe festzustellen, wie Steuer-CDs mit den Daten von deutschen Steuersündern, die über Konten bei Schweizer Banken verfügten, in die Hand der Finanzverwaltung geraten konnten.
Die Aussagebereitschaft des verhinderten Spions war die Voraussetzung für die relativ milde Strafe. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht sogar noch unter der von der Bundesanwaltschaft geforderten zweijährigen Bewährungsstrafe.
Dass er als Schweizer Patriot gehandelt habe, wollte der Staatsschutzsenat dem 54-Jährigen allerdings nicht abnehmen. Schließlich gelte Steuerflucht auch in der Schweiz „nicht als moralisch schutzwürdiges Verhalten“.