Mittelschwaebische Nachrichten
Frau stirbt an Masern
Gericht stärkt Impfschutz für Kinder
Essen Eine 37-jährige Frau ist in Essen an Masern gestorben, wie das Gesundheitsamt der nordrheinwestfälischen Stadt gestern bestätigt hat. Es ist der dritte Todesfall innerhalb von sechs Jahren.
Mehrere Medien hatten darüber berichtet, dass die dreifache Mutter in ihrer Kindheit wohl nur eine Masernimpfung erhalten hatte. Heute sind zwei empfohlen. Zuletzt war in Deutschland im Februar 2015 in Berlin ein anderthalbjähriger Junge gestorben. Nach Angaben einer Sprecherin des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin hatte es davor 2011 einen Todesfall gegeben.
Der RKI-Sprecherin zufolge kann eine nur einmalige Impfung gegen Masern der Grund für eine Erkrankung sein. Denn nur 90 bis 95 Prozent der nur einmal Geimpften bauen einen Impfschutz auf. Die Ständige Impfkommission empfiehlt, die erste Masern- und Rötelnimpfung in Kombination im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite im zweiten Lebensjahr. Nach 1970 geborene Erwachsene, die nur eine oder keine Impfung erhielten, sollten einmal geimpft werden. Auch die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen entscheidend dazu bei, dass es in Deutschland immer wieder örtlich Masernausbrüche gibt.
Erst gestern wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) öffentlich, das die Position von Impfbefürwortern
Vater darf Tochter gegen Willen der Mutter impfen
stärkt. Getrennt voneinander lebende Eltern waren sich dabei uneins über die Notwendigkeit von Impfungen. Die Mutter war dagegen, der Vater befürwortete sie.
Streiten Eltern über Belange von erheblicher Bedeutung, könne das Familiengericht dem Elternteil die Entscheidung übertragen, dessen Lösung dem Kindeswohl besser gerecht wird. Schutzimpfungen seien für ein Kind von „erheblicher Bedeutung“. (afp, dpa)