Mittelschwaebische Nachrichten
ASM ist in Bayern spitze
Kapellen fahren regelmäßig beste Ergebnisse ein
Bleichen Obwohl der Allgäu-Schwäbische Musikbund (ASM) der einzige große Blasmusikverband in Bayern ist, der sich nur auf einen Regierungsbezirk erstreckt, ist er mit Abstand der erfolgreichste. Dieses Fazit zog stellvertretender Präsident und gleichzeitig Bezirksleiter im Musikbezirk 9 Neu-Ulm, Rainer Lohner, bei der Bezirksversammlung in Bleichen. Als Beispiel nannte er die jährlichen Mittel- und Oberstufenwettbewerbe, bei denen in aller Regel unter den fünf besten bayerischen Kapellen drei bis vier vom ASM kommen. Auch bei den Jugendwettbewerben hat der ASM in Bayern die Nase vorn. 156 Teilnehmer qualifizierten sich für den Landesentscheid des Solo/DuoWettbewerbs in Würzburg, beachtliche 80 kommen allein vom ASM. Beim deutlich größeren Nordbayrischen Blasmusikverband sind es nur 47 und beim Musikbund von Oberund Niederbayern gar nur 27 Teilnehmer. Um die intensiv betriebene und erfolgreiche Jugendarbeit zu belohnen, wird vom Dachverband ASM eine Sondervergütung in Höhe von 800 Euro an alle Bezirke ausgeschüttet.
Künftig mehr Kontrollen durch die Gema
Außerdem wird es dieses Jahr keine Beitragserhöhung geben und der Beitrag für die Künstler-Sozial-Kasse (KSK) wird wieder vom Freistaat Bayern übernommen.
Bezüglich der GEMA gebe es leider immer wieder Probleme wegen fehlender oder falscher Meldungen, bedauerte Lohner. Der ASM sei bemüht, den Rahmenvertrag ständig zu verbessern, die teilweise schlechte Meldemoral erschwere aber die Verhandlungen. Der frühere Sitz der Bezirksdirektion in Augsburg bot vorteilhafte Kontakte, weil die Gema ein besseres Verständnis für die Belange der Musikkapellen in der Region hatte. „Mittlerweile ist die Gema weit weg in Berlin und wird künftig mehr Kontrollen durchführen“, erwähnte Lohner. Er wies darauf hin, dass nach den Bestimmungen im bestehenden Rahmenvertrag alle Mitgliedsvereine verpflichtet sind, sämtliche Veranstaltungen mit Musikdarbietungen (auch Freiveranstaltungen) fristgemäß anzumelden. Erfolgt keine, unvollständige oder eine verspätete Anmeldung, fällt die Veranstaltung nicht unter den Pauschalvertrag. Die Folge: Der doppelte Tarifbeitrag und keine Hilfe im Nachhinein durch den ASM. Er appellierte eindringlich an die Kapellenvertreter, die Vorschriften zu beachten, um dem Verein unnötige Kosten und Ärger zu ersparen. (wgl)