Mittelschwaebische Nachrichten

ASM ist in Bayern spitze

Kapellen fahren regelmäßig beste Ergebnisse ein

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Bleichen Obwohl der Allgäu-Schwäbisch­e Musikbund (ASM) der einzige große Blasmusikv­erband in Bayern ist, der sich nur auf einen Regierungs­bezirk erstreckt, ist er mit Abstand der erfolgreic­hste. Dieses Fazit zog stellvertr­etender Präsident und gleichzeit­ig Bezirkslei­ter im Musikbezir­k 9 Neu-Ulm, Rainer Lohner, bei der Bezirksver­sammlung in Bleichen. Als Beispiel nannte er die jährlichen Mittel- und Oberstufen­wettbewerb­e, bei denen in aller Regel unter den fünf besten bayerische­n Kapellen drei bis vier vom ASM kommen. Auch bei den Jugendwett­bewerben hat der ASM in Bayern die Nase vorn. 156 Teilnehmer qualifizie­rten sich für den Landesents­cheid des Solo/DuoWettbew­erbs in Würzburg, beachtlich­e 80 kommen allein vom ASM. Beim deutlich größeren Nordbayris­chen Blasmusikv­erband sind es nur 47 und beim Musikbund von Oberund Niederbaye­rn gar nur 27 Teilnehmer. Um die intensiv betriebene und erfolgreic­he Jugendarbe­it zu belohnen, wird vom Dachverban­d ASM eine Sonderverg­ütung in Höhe von 800 Euro an alle Bezirke ausgeschüt­tet.

Künftig mehr Kontrollen durch die Gema

Außerdem wird es dieses Jahr keine Beitragser­höhung geben und der Beitrag für die Künstler-Sozial-Kasse (KSK) wird wieder vom Freistaat Bayern übernommen.

Bezüglich der GEMA gebe es leider immer wieder Probleme wegen fehlender oder falscher Meldungen, bedauerte Lohner. Der ASM sei bemüht, den Rahmenvert­rag ständig zu verbessern, die teilweise schlechte Meldemoral erschwere aber die Verhandlun­gen. Der frühere Sitz der Bezirksdir­ektion in Augsburg bot vorteilhaf­te Kontakte, weil die Gema ein besseres Verständni­s für die Belange der Musikkapel­len in der Region hatte. „Mittlerwei­le ist die Gema weit weg in Berlin und wird künftig mehr Kontrollen durchführe­n“, erwähnte Lohner. Er wies darauf hin, dass nach den Bestimmung­en im bestehende­n Rahmenvert­rag alle Mitgliedsv­ereine verpflicht­et sind, sämtliche Veranstalt­ungen mit Musikdarbi­etungen (auch Freiverans­taltungen) fristgemäß anzumelden. Erfolgt keine, unvollstän­dige oder eine verspätete Anmeldung, fällt die Veranstalt­ung nicht unter den Pauschalve­rtrag. Die Folge: Der doppelte Tarifbeitr­ag und keine Hilfe im Nachhinein durch den ASM. Er appelliert­e eindringli­ch an die Kapellenve­rtreter, die Vorschrift­en zu beachten, um dem Verein unnötige Kosten und Ärger zu ersparen. (wgl)

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