Frau beim OnlineDating um 100 000 Euro betrogen
Ein vermeintlicher Online-Liebhaber hat von einer 39-jährigen Münchnerin mehr als 100 000 Euro erbeutet. Die Frau hatte den Mann über das Internet kennengelernt, wie die Polizei mitteilte. Er gab sich als amerikanischer Soldat aus, der in Syrien stationiert ist. Der Mann bat die Münchnerin, seinen behaupteten Verdienst in Form von einer großen Geldsumme sowie Goldbarren aufzubewahren. Sie sollte dafür fast ein Drittel davon bekommen. Dazu schickte er angeblich ein Paket mit den Wertgegenständen. Über eine Trackingnummer wurde der Frau vorgegaukelt, dass es Probleme bei der Zustellung gebe. Sie wurde mehrmals aufgefordert, Geld auf türkische Konten zu überweisen, damit das Paket weitergeschickt werde. Als die 39-Jährige kein Geld mehr hatte, kamen ihr Zweifel und sie erstattete Anzeige. Eine Rückbuchung der Summe blieb erfolglos.
aufgezogen zu haben, für Monate in U-Haft gesteckt, ihre Existenzen wurden vernichtet. Und am Ende gab es eine Verfahrenseinstellung nach mehr als einem Jahr erbittert geführtem Prozess sowie einen glatten Freispruch. Die Verbitterung bei den ehemals schwer Beschuldigten sitzt tief.
Und daher geht es nun mit unverminderter Härte weiter. Die ehemaligen Angeklagten wollen vom Freistaat eine gewaltige Summe Geld zurück. Die 10. Strafkammer des Landgerichts Augsburg hat ihnen dem Grunde nach einen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen. Das läuft jetzt über ein spezielles Verfahren nach dem Strafentschädigungsgesetz (StrEG). Dies sieht vor, dass die Betroffenen in einem ersten Schritt ihre Ansprüche formulieren. Das haben sie getan: Martin H. und Diethard G. fordern zusammen 30 Millionen vom Staat. Der Betrag setzt sich aus verschiedenen Posten zusammen: dem Umsatzausfall, unter anderem durch den Verlust von Mandaten, dem Verlust durch die Auflösung der erfolgreichen Kanzlei und einem Vermögensschaden in einer Firma der beiden Anwälte. Pikant ist, dass in der Rechnung auch Verluste aus dem eigentlichen Goldfinger-Geschäft enthalten sind.
Die Forderungen des freigesprochenen ehemaligen Kanzlei-Inhabers sind in dieser hohen Summe noch nicht enthalten. Es dürfte ein weiterer zweistelliger Millionenbetrag hinzukommen. Der Erfahrung nach tritt im Strafentschädigungsverfahren nun eine Art „Verhandlungsphase“ein. Am Ende entscheidet das Gericht, welche Summen den Betroffenen zustehen. Dass es etliche Millionen sein werden, dürfte sicher sein.
Das Nachspiel betrifft aber nicht nur den Staat als Ganzes, sondern auch einzelne Beteiligte. Die früheren Angeklagten haben Strafanzeigen gegen Staatsanwälte und Steuerfahnder gestellt, darunter auch die frühere leitende Ermittlerin des Goldfinger-Verfahrens. Die Vorwürfe lauten unter anderem uneidliche Falschaussage, Urkundenunterdrückung und Freiheitsberaubung im Amt. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Bearbeitung dieser Anzeigen der Staatsanwaltschaft München I zugewiesen, wie diese auf Anfrage bestätigt. Die Verfahren würden von auf Amtsdelikte spezialisierten Staatsanwältinnen der Abteilung II geführt, teilt Pressesprecherin Anne Leiding mit. „Wir prüfen derzeit noch, ob Ermittlungen einzuleiten sind und wer diesbezüglich als Beschuldigter in Betracht kommt“, sagt Leiding. Die Verfahren bezögen sich auf den gesamten Goldfinger-Komplex und seien sehr umfangreich.
Gerade der ehemaligen leitenden Ermittlerin aus Augsburg machen