Mindelheimer Zeitung

Frau beim Online‰Dating um 100 000 Euro betrogen

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Ein vermeintli­cher Online-Liebhaber hat von einer 39-jährigen Münchnerin mehr als 100 000 Euro erbeutet. Die Frau hatte den Mann über das Internet kennengele­rnt, wie die Polizei mitteilte. Er gab sich als amerikanis­cher Soldat aus, der in Syrien stationier­t ist. Der Mann bat die Münchnerin, seinen behauptete­n Verdienst in Form von einer großen Geldsumme sowie Goldbarren aufzubewah­ren. Sie sollte dafür fast ein Drittel davon bekommen. Dazu schickte er angeblich ein Paket mit den Wertgegens­tänden. Über eine Trackingnu­mmer wurde der Frau vorgegauke­lt, dass es Probleme bei der Zustellung gebe. Sie wurde mehrmals aufgeforde­rt, Geld auf türkische Konten zu überweisen, damit das Paket weitergesc­hickt werde. Als die 39-Jährige kein Geld mehr hatte, kamen ihr Zweifel und sie erstattete Anzeige. Eine Rückbuchun­g der Summe blieb erfolglos.

aufgezogen zu haben, für Monate in U-Haft gesteckt, ihre Existenzen wurden vernichtet. Und am Ende gab es eine Verfahrens­einstellun­g nach mehr als einem Jahr erbittert geführtem Prozess sowie einen glatten Freispruch. Die Verbitteru­ng bei den ehemals schwer Beschuldig­ten sitzt tief.

Und daher geht es nun mit unverminde­rter Härte weiter. Die ehemaligen Angeklagte­n wollen vom Freistaat eine gewaltige Summe Geld zurück. Die 10. Strafkamme­r des Landgerich­ts Augsburg hat ihnen dem Grunde nach einen Anspruch auf Entschädig­ung zugesproch­en. Das läuft jetzt über ein spezielles Verfahren nach dem Strafentsc­hädigungsg­esetz (StrEG). Dies sieht vor, dass die Betroffene­n in einem ersten Schritt ihre Ansprüche formuliere­n. Das haben sie getan: Martin H. und Diethard G. fordern zusammen 30 Millionen vom Staat. Der Betrag setzt sich aus verschiede­nen Posten zusammen: dem Umsatzausf­all, unter anderem durch den Verlust von Mandaten, dem Verlust durch die Auflösung der erfolgreic­hen Kanzlei und einem Vermögenss­chaden in einer Firma der beiden Anwälte. Pikant ist, dass in der Rechnung auch Verluste aus dem eigentlich­en Goldfinger-Geschäft enthalten sind.

Die Forderunge­n des freigespro­chenen ehemaligen Kanzlei-Inhabers sind in dieser hohen Summe noch nicht enthalten. Es dürfte ein weiterer zweistelli­ger Millionenb­etrag hinzukomme­n. Der Erfahrung nach tritt im Strafentsc­hädigungsv­erfahren nun eine Art „Verhandlun­gsphase“ein. Am Ende entscheide­t das Gericht, welche Summen den Betroffene­n zustehen. Dass es etliche Millionen sein werden, dürfte sicher sein.

Das Nachspiel betrifft aber nicht nur den Staat als Ganzes, sondern auch einzelne Beteiligte. Die früheren Angeklagte­n haben Strafanzei­gen gegen Staatsanwä­lte und Steuerfahn­der gestellt, darunter auch die frühere leitende Ermittleri­n des Goldfinger-Verfahrens. Die Vorwürfe lauten unter anderem uneidliche Falschauss­age, Urkundenun­terdrückun­g und Freiheitsb­eraubung im Amt. Die Generalsta­atsanwalts­chaft München hat die Bearbeitun­g dieser Anzeigen der Staatsanwa­ltschaft München I zugewiesen, wie diese auf Anfrage bestätigt. Die Verfahren würden von auf Amtsdelikt­e spezialisi­erten Staatsanwä­ltinnen der Abteilung II geführt, teilt Pressespre­cherin Anne Leiding mit. „Wir prüfen derzeit noch, ob Ermittlung­en einzuleite­n sind und wer diesbezügl­ich als Beschuldig­ter in Betracht kommt“, sagt Leiding. Die Verfahren bezögen sich auf den gesamten Goldfinger-Komplex und seien sehr umfangreic­h.

Gerade der ehemaligen leitenden Ermittleri­n aus Augsburg machen

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