Stadler weiter in Haft
Haftbefehl gegen Audi-Chef bleibt
Augsburg Seit etwa zwei Wochen hieß es hinter den Kulissen immer wieder, der beurlaubte Audi-Chef Rupert Stadler, 55, könnte bald freikommen. Am Freitag vergangener Woche schien sich etwas zu tun. Doch am Nachmittag dieses Tages war dann klar: Der Auto-Manager, gegen den in der Abgas-Affäre unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt wird, muss ein weiteres Wochenende in U-Haft in der Justizvollzugsanstalt AugsburgGablingen bleiben. Dann hieß es in gut unterrichteten Kreisen: Am Montag könnte etwas passieren. Doch es ereignete sich nicht das, nach dem sich Stadler und seine Familie so sehr gesehnt haben. Denn die sechste Strafkammer des Landgerichts München I hat die Beschwerde des beschuldigten
Managers gegen den Haftbefehl verworfen. Auch der Antrag auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls wurde abgelehnt.
Die Begründung: Gegen Stadler bestehe weiterhin ein dringender Tatverdacht. Der Manager habe trotz Kenntnis der Manipulationen oder in bewusstem Verschließen vor den Manipulationen zugelassen, dass die betroffenen Motoren weiter zum Einsatz kommen und in den Verkauf gelangen.
Was für den Audi-Mann besonders nachteilig ist: Für das Landgericht besteht der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fort. Deswegen sei Stadler nicht aus der U-Haft entlassen worden. Dem Manager wird vorgeworfen, in einem abgehörten Telefonat in Erwägung gezogen zu haben, einen Mitarbeiter beurlauben zu lassen, der Stuttgarter Staatsanwälten bei deren Ermittlungen gegen Porsche geholfen haben soll. Stadler bestreitet das aber. Er sitzt nun seit dem 18. Juni in U-Haft.