Mit 3,6 Promille am Steuer
Justiz 50-jähriger Unterallgäuer erhält Geldstrafe. Vor Gericht hat er eine kuriose Geschichte parat
Unterallgäu/Memmingen Weil er mit rund 3,6 Promille Alkohol im Blut mit dem Auto unterwegs war, musste sich ein 50-jähriger Autofahrer vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. Richterin Barbara Roßdeutscher verurteilte ihn schließlich zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Euro. Außerdem wurde seine Führerscheinsperre, die seit der Alkoholfahrt im März 2016 gilt, um weitere sechs Monate verlängert.
Zuvor ging es jedoch vor allem um ein Thema: den „Nachtrunk“. Der Elektriker aus dem nördlichen Unterallgäu behauptete nämlich, er habe in den eineinhalb Stunden zwischen der Fahrt und der Blutentnahme sage und schreibe acht Bier sowie einen Liter Wodka getrunken, sodass er zum Zeitpunkt der Fahrt gar nicht so stark betrunken gewesen sei, wie es in den Polizeiprotokollen vermerkt war. Zuvor seien es nur drei Halbe gewesen, die er am Kiosk des Babenhauser Badesees konsumiert hatte.
Zwei Zeuginnen widersprachen sich, ohne es zu wissen: Eine 16-Jährige sprach von „fünf bis sieben Bier“, die der Angeklagte, ein Kumpel des Freundes ihrer Mutter, am Badesee getrunken habe. Deshalb habe sie ihre Mutter per WhatsApp verständigt. Diese wiederum erzählte, die Tochter habe ihr von „sechs bis acht Bier“berichtet und deshalb habe sie die Polizei gerufen, „weil das einfach gefährlich ist“. Doch Richterin Roßdeutscher schenkte all dem wenig Glauben und verließ sich lieber auf die Aussagen von zwei Sachverständigen und zwei Polizeibeamten, denn die beiden Zeuginnen hätten doch einen gewissen „Belastungseifer“erkennen lassen. Außerdem waren sich die beiden Zeuginnen zuvor nicht einmal über den Tag im Klaren; denn beide hatten vom Ostersonntag gesprochen, während die Polizisten eindeutig vom Karsamstag berichteten. Dr. Andreas Alt vom Rechtsmedizinischen Institut der Uni Ulm belegte im Detail, dass der Angeklagte schon vor seiner Fahrt vom Badesee in ein gut sieben Kilometer entferntes Dorf „erhebliche Mengen konsumiert“hatte. Die Blutprobe habe knapp eineinhalb Stunden danach 3,61 Promille ergeben. Wenn der Angeklagte in dieser Zwischenzeit die von ihm genannten acht Bier plus einen Liter Wodka in sich hineingeschüttet hätte, wären 6,8 Promille zusammen gekommen. „Ein so starker Nachtrunk ist nicht möglich“, resümierte Alt. Stattdessen sei der Angeklagte wohl als Alkoholiker einzuschätzen, der gegenüber den Polizeibeamten, die ihn nach dem Anruf der Zeugin in der Wohnung aufgesucht hatten, keine Ausfallerscheinungen gezeigt habe.
Dr. Andreas Küthmann, Ärztlicher Direktor des Memminger Bezirkskrankenhauses, bestätigte die Alkoholabhängigkeit, schloss aber eine verminderte Steuerungsund Einsichtsfähigkeit zur Tatzeit nicht aus. Den zweiten Vorwurf der Anklage, er sei wenige Monate nach der Alkoholfahrt wieder mit dem Auto gefahren, obwohl er keinen Führerschein mehr hatte, gab der Angeklagte unumwunden zu.
Er habe seiner Tochter sein Auto bringen wollen und sei dabei zufällig in eine Polizeikontrolle geraten.