Zugbegleiterin attackiert
Justiz Entschuldigung schützt einen 20-Jährigen nicht vor einer Strafe
Wertachtal „Ich wollte der Frau nicht wehtun“, sagte der junge Mann vor dem Kaufbeurer Amtsgericht schuldbewusst. Im vergangenen Herbst hatte er eine Zugbegleiterin am Buchloer Bahnhof auf die Schulter geschlagen. Zuvor war er über die Gleise gelaufen. Der Richter und die beiden Schöffen verurteilten ihn zu gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe von 200 Euro. Der Angeklagte hatte nachsehen wollen, ob der Bahnhofskiosk geöffnet war.
Weil er dorthin aber trotz eines Verbots über die Gleise lief, sprach ihn eine Zugbegleiterin an. Sie wollte die Polizei rufen, nahm gerade die Personalien des jungen Mannes auf, als er sie schubste. Er riss ihr das Formular aus der Hand und rannte davon. Einen Monat lang hatte die 40-Jährige Schmerzen und war krankgeschrieben, wie sie vor Gericht aussagte. „Ich habe Angst bekommen und war angetrunken. Ich wollte nicht schon wieder vor Gericht“, erklärte der Angeklagte rückblickend. Am Bahnhof hatte er schnell eingesehen, etwas falsch gemacht zu haben. Er ging zu der Zugbegleiterin zurück und gab ihr seinen Personalausweis.
Vor dem Amtsgericht wurde klar, dass der 20-Jährige immer wieder schulische wie private Probleme hatte. Mehrere Vorstrafen zum Beispiel wegen Diebstahls und Brandstiftung weist er vor. Trotzdem hatten Richter und Schöffen den Eindruck, dass er sich auf dem richtigen Weg befinde und sahen deshalb von einem Jugendarrest ab.
Der junge Mann hatte sich bei der Zugbegleiterin zwischenzeitlich entschuldigt und tritt im Herbst eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr an.