Mindelheimer Zeitung

Gebühr für Abwasser sinkt

Haushalte werden dauerhaft entlastet

- VON MARKUS HEINRICH

Bad Wörishofen Gute Nachricht für die Bürger Bad Wörishofen­s: Die Abwasserge­bühren sinken. Die Neuregelun­g gilt rückwirken­d zum 1. Januar dieses Jahres. Zunächst wird sich für die Verbrauche­r aber nichts ändern. Robert Böck von den Stadtwerke­n Bad Wörishofen sagt, man werde mit der Jahresrech­nung den Betrag für das ganze Jahr ausgleiche­n.

Aktuell beträgt die Gebühr für Schmutz- und Niederschl­agswasser 2,40 Euro je Kubikmeter, für Schmutzwas­ser 2,15 Euro und für alle, die eine eigene Grube haben, 0,68 Euro. Die neuen Gebühren, die der Stadtrat nun beschlosse­n hat, sind deutlich niedriger: 2,18 Euro für Schmutz- und Niederschl­agswasser, 1,94 Euro und 0,59 Euro. Möglich wird diese Senkung, weil die Stadt in den vergangene­n Jahren 1,6 Millionen Euro Überschüss­e aus der Abwasseren­tsorgung erreicht hat. Eine Neubewertu­ng aller Kanalsyste­me und eine Neukalkula­tion der Gebühren hat dies nun ergeben. Ob denn damit die kaufmännis­che Haushaltsf­ührung der Stadt Bad Wörishofen direkt den Bürgern genutzt habe, wollte Marion BöhmerKist­ler (CSU) wissen. „Absolut“, lautete die Antwort der Sachverstä­ndigen Dagmar Suchowski, welche die neuen Zahlen ermittelt hatte. Die 1,6 Millionen müssen den Bürgern nun zurückgege­ben werden. Die Stadt macht das über vier Jahre hinweg. Es wäre sogar eine noch stärkere Senkung auf 2,11 Euro möglich gewesen. Allerdings macht der Stadtrat von der Möglichkei­t Gebrauch, Rückstellu­ngen zu bilden, für den Fall, dass die Kläranlage erweitert werden muss. 340 000 Euro kommen so in den nächsten vier Jahren zusammen. Claus Thiessen (FDP) kritisiert­e, dass die kalkulator­ischen Zinsen der Berechnung vier Prozent betragen, angesichts der Null-Zins-Politik. „Schöne Mehreinnah­men für die Stadt“, ärgert sich Thiessen.

Neben den Abwasserge­bühren ändern sich auch die Herstellun­gsbeiträge. Diese werden etwa bei Neubauten fällig, die erstmals ans Versorgung­snetz angeschlos­sen werden. Sie beträgen nun 1,99 Euro (statt 1,90 Euro) pro Quadratmet­er Grundstück­sfläche und 6,73 Euro (statt 10 Euro) pro Quadratmet­er Geschossfl­äche.

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