Das Risiko neu bewerten
Zum Bericht „Beim Geflügel bitte auch weiter genau hinschauen“in der MZ vom 3. März „Es ist positiv zu bewerten, wenn das Veterinäramt unter der Leitung von Dr. Armin Mareis nach dreieinhalb Monaten Stallpflicht Vorschläge unterbreitet, wie bessere Bedingungen für die eingesperrten Tiere erreicht werden können (z. B. Volierenhaltung).
Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist nicht in der Lage, eine neue Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts und anderer Stellen korrekt zu beurteilen und Korrekturen an der totalen Stallpflicht vorzunehmen.
In der aktuellen Risikobewertung des Instituts steht: ,In Deutschland kam es bisher in 54 Geflügelhaltungen und 15 Tierparks zu HPAIVAusbrüchen. Fast alle Haltungen befinden sich in Gebieten, in denen vermehrt tote, mit dem Virus infizierte Wasservögel gefunden wurden. In den Tierparks kam es oft zu Infektionen in Verbindung mit gehaltenen Wasservögeln.‘ Unser Nachbar Baden-Württemberg hat mit einer neuen Risikobewertung bei Vogelgrippe reagiert. Seit 2. Februar gilt eine risikoorientierte regionale Aufstallung in Gebieten in unmittelbarer Nähe von großen Gewässern und Seen und in einem 500 Meter breiten Streifen entlang der großen Flüsse. Weiter gilt eine Aufstallung in Kreisen mit hoher Geflügeldichte und in Gebieten in dem positive Funde von Wildvögeln gemeldet wurden.
Weiter heißt es in der dortigen Risikobewertung: ,Ausnahmen für Rassegeflügel und Kleinsthaltungen sind in den betroffenen Gebieten möglich. Die Sorge im Hinblick auf den Tierschutz nehmen wir sehr ernst. Wir bitten deshalb die Veterinärämter in den Kreisen mit Aufstallungspflicht, Ausnahmegenehmigungen für Rassegefügelzüchter und Kleinsthaltungen zu erteilen.‘ Auch in Bayern müssen Wege gefunden werden, um tiergerechte Haltungen zu ermöglichen.“
Roman Unglert, Kammlach