Terror Helfer haben keinen Asylschutz
EU Gerichtshof Nicht nur Attentäter, sondern auch Unterstützer verlieren ihren Anspruch
Luxemburg Wer Terroristen unterstützt oder bei der Durchführung ihrer Gewaltakte Hilfe leistet, verwirkt sein Anrecht auf Asyl. Mit diesem Urteilsspruch schuf der Europäische Gerichtshof (EUGH) am Dienstag Klarheit im Umgang der Mitgliedstaaten mit Extremisten. Erstmals hat das höchste europäische Gericht damit unterstrichen: Auch wer nicht selbst eine Bombe gezündet hat oder aktiv an einem Attentat beteiligt war, kann in der EU keinen Schutzstatus beanspruchen – es genügt, dass er Kontakte zu Extremisten hatte.
Der Fall aus Belgien, der den Richter zur Entscheidung vorlag, hatte vor Jahren für viel Aufsehen gesorgt. Es ging um einen marokkanischen Staatsbürger, der bereits 2006 als führendes Mitglied der Terrororganisation Islamische Gruppe marokkanischer Kämpfer (GICM) verurteilt worden war. Das Gericht warf ihm die Bildung einer terroristischen Vereinigung, Urkundenfälschung, Verwendung gefälschter Unterlagen und illegalen Aufenthalt vor. Dieser Richterspruch wurde später aufgehoben, weil der Beschuldigte nicht selbst an Gewalttaten beteiligt war. Deshalb, so der Rat für Ausländerstreitsachen in Belgien, stehe dem Mann durchaus der Schutzstatus eines Flüchtlings zu.
Für den EuGH ist diese Sichtweise nicht nachvollziehbar. Wer „Handlungen, die Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen“, vornehme, mache Anschläge letztlich möglich, auch wenn er nur mit der logistischen Vorbereitung befasst gewesen sei. Schließlich habe der Angeklagte Pässe gefälscht und Freiwillige unterstützt, die sich in den Irak begeben wollten. Damit seien alle Gründe gegeben, um ihn von der Anerkennung als Flüchtling auszuschließen, zumal seine Taten eine internationale Dimension hätten.
Auch wenn das Urteil in dem konkreten Einzelfall nun noch einmal von den belgischen Instanzen gefällt werden muss, haben die Richter den Mitgliedstaaten damit ein starkes Instrument zur schnellen Ausweisung von Mitgliedern einer terroristischen Vereinigung an die Hand gegeben. Der EuGH bezweifelte zwar nicht die persönliche und ungleich höhere Verantwortung eines Attentäters, der selbst eine Gewalttat durchführt. Aber die Juristen machten doch unmissverständlich deutlich, dass auch ein Unterstützer Verantwortung für eine Tat hat und damit den Schutz des Asylrechtes verlieren kann.
Beobachter werteten es in Luxemburg als wichtiges Signal, dass in dem Urteil keine Unterschiede zwischen der Art der Hilfe gemacht wurde. Damit sei klar, dass es für die Frage einer Anerkennung als Flüchtling ohne Bedeutung sei, ob jemand Fahrzeuge angemietet oder Waffen gekauft habe. Jede Form der Unterstützung von Terroristen müsse gleich bewertet werden und ziehe Konsequenzen nach sich.