Lkw-Kartellprozess: Käufer hoffen auf Schadenersatz
(dpa) - Nach einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs zu Sammelklagen sehen die Kläger im zweiten großen Lkw-Kartellprozess vor dem Landgericht München nun bessere Chancen auf Schadenersatz. Der Vorsitzende Richter Tobias Pichlmaier deutete zum Auftakt am Mittwoch an, „dass wir die Klage nicht als unzulässig abweisen werden“.
In dem Verfahren fordern die Käufer von annähernd 100 000 Lastwagen von MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault 590 Millionen Euro Schadenersatz wegen Preisabsprachen. Die EU-Kommission hatte den Konzernen bis 2017 fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EUKommission hatte allerdings offengelassen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.
Vor dem Landgericht München geht es jetzt aber zunächst einmal darum, ob die Sammelklage in dieser Form überhaupt zulässig ist. Denn wie in einem vorangegangenen Prozess haben auch diese Lkw-Käufer ihre Forderungen an die Inkasso-Firma Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent Provision bekommt.
Die erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das Landgericht München im Februar 2020 abgewiesen, weil die Klägerfirma ihre Inkasso-Erlaubnis mit der Sammelklage überschreite. Inzwischen hat aber der BGH eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte. Richter Pichlmaier sagte, eine rasche Klageabweisung wie im ersten Verfahren werde es nach der Rechtsprechung des BGH wohl nicht geben. Allerdings möchte die Kammer das extrem große Verfahren in mehrere kleinere auftrennen.