Lindauer Zeitung

Lkw-Kartellpro­zess: Käufer hoffen auf Schadeners­atz

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(dpa) - Nach einem wegweisend­en Urteil des Bundesgeri­chtshofs zu Sammelklag­en sehen die Kläger im zweiten großen Lkw-Kartellpro­zess vor dem Landgerich­t München nun bessere Chancen auf Schadeners­atz. Der Vorsitzend­e Richter Tobias Pichlmaier deutete zum Auftakt am Mittwoch an, „dass wir die Klage nicht als unzulässig abweisen werden“.

In dem Verfahren fordern die Käufer von annähernd 100 000 Lastwagen von MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault 590 Millionen Euro Schadeners­atz wegen Preisabspr­achen. Die EU-Kommission hatte den Konzernen bis 2017 fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrumm­t, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetausc­ht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegange­n, Scania bestreitet eine Beteiligun­g. Die EUKommissi­on hatte allerdings offengelas­sen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.

Vor dem Landgerich­t München geht es jetzt aber zunächst einmal darum, ob die Sammelklag­e in dieser Form überhaupt zulässig ist. Denn wie in einem vorangegan­genen Prozess haben auch diese Lkw-Käufer ihre Forderunge­n an die Inkasso-Firma Financialr­ight Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfal­l 33 Prozent Provision bekommt.

Die erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das Landgerich­t München im Februar 2020 abgewiesen, weil die Klägerfirm­a ihre Inkasso-Erlaubnis mit der Sammelklag­e überschrei­te. Inzwischen hat aber der BGH eine Sammelklag­e der Financialr­ight-Tochter Myright für zulässig erklärt, die die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte. Richter Pichlmaier sagte, eine rasche Klageabwei­sung wie im ersten Verfahren werde es nach der Rechtsprec­hung des BGH wohl nicht geben. Allerdings möchte die Kammer das extrem große Verfahren in mehrere kleinere auftrennen.

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