Rechtsstreit um totes Sportpferd
MÜNCHEN (dpa) - Donna Asana war auf dem besten Weg, eines Tages an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Das sei ein „realistisches Ziel“gewesen, sagte der Vorsitzende Richter des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) am Donnerstag. Das wertvolle Sportpferd ist zu einem Fall für die bayerische Justiz geworden, weil es sich im Jahr 2010 einen Husten eingefangen hatte und nach einer ärztlichen Behandlung gestorben war. Die Halterin, eine Dressurreiterin, hatte den Tierarzt auf Schadenersatz verklagt.
In der Verhandlung erklärte der Veterinär: „Ich habe rein medizinisch nichts falsch gemacht.“Er hatte das hustende Pferd, das bereits an zahlreichen Turnieren teilgenommen hatte, auf dem Reiterhof der Besitzerin in Österreich behandelt. Dazu verabreichte der Arzt der Stute unter anderem homöopathische Mittel über Blut, das er dem Tier zuvor entnommen hatte und mitsamt der Präparate wieder injizierte. Innerhalb weniger Minuten krampfte das Pferd und brach zusammen. Als Todesursache wurde ein anaphylaktischer Schock festgestellt.
Das OLG stellte fest, dass es „unstreitig“keine Aufklärung der Halterin gegeben habe, welche Risiken die homöopathische Behandlung berge.
Die Richter am OLG machten dem Mediziner kaum Hoffnung auf Erfolg seiner Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts München II. Sie rieten ihm, seine Berufung zurückzuziehen – ansonsten müsste er im schlimmsten Fall 1,5 Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Das Landgericht hatte den Tierarzt zu einer Zahlung von 250 000 Euro verurteilt.
Eine Entscheidung will das OLG erst im kommenden Jahr am 9. Januar verkünden.