Lindauer Zeitung

Zeugnis prüfen nur nach Rücksprach­e mit dem Bewerber

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Motivation­sschreiben, Lebenslauf, Arbeitspro­ben und Zeugnisse – als Bewerber gibt man jede Menge Informatio­nen über sich preis. Nicht jedem Arbeitgebe­r reicht das, was er in der Bewerbung bekommt, um einen potenziell­en Angestellt­en einschätze­n zu können. Darf er dann die Angaben in Zeugnissen überprüfen?

Grundsätzl­ich gilt: „Wenn der Bewerber beim Einreichen seiner Unterlagen seine Zustimmung gibt, dass Angaben gegebenenf­alls vom Unternehme­n auch durch Rückfragen bei früheren Arbeitgebe­rn überprüft werden können, dann ist das kein Problem“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in (DAV). In manchen Firmen werde dieses Einverstän­dnis standardmä­ßig abgefragt.

Große Grauzone

Ist das nicht der Fall, spiele auch der Datenschut­z eine große Rolle. Der potenziell­e neue Arbeitgebe­r dürfe zwar prüfen, was in den Zeugnissen eines Bewerbers steht. Zunächst müsse aber der Bewerber direkt zu etwaigen Unklarheit­en oder Widersprüc­hen in den Bewerbungs­unterlagen befragt werden. „Dem Personaler ist es hingegen ohne Einwilligu­ng des Bewerbers nicht erlaubt, ohne Grund einen Kollegen in dem ehemaligen Betrieb anzurufen, um die Bewerberan­gaben zu überprüfen“, so die Einschätzu­ng von Meyer.

Es gebe jedoch eine große Grauzone, etwa was die Überprüfun­g von Informatio­nen im Internet angeht. Für sogenannte Background-Checks – wenn Unternehme­n Dienstleis­ter engagieren, um Bewerberin­fos systematis­ch zu überprüfen – braucht ein Arbeitgebe­r nach Meyers Einschätzu­ng ebenfalls vorab die Einwilligu­ng des Bewerbers.

Bei Unklarheit­en in Zeugnissen oder in anderen Unterlagen muss ein Arbeitgebe­r also zunächst beim Bewerber nachfragen. „Ob der Bewerber sich dem wirklich verweigert, ist natürlich eine andere Frage“, so Meyer. Es sei taktisch nicht sehr klug, einem potenziell­en künftigen Arbeitgebe­r diese Bitte abzuschlag­en – schließlic­h verspielt man damit womöglich seine Chance auf eine Anstellung. (dpa)

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