Fall Kalinka: Krombach ist zurecht verurteilt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Klage des Lindauer Arztes gegen Frankreich zurück
STRASSBURG/LINDAU - Der Arzt Dieter Krombach muss seine Strafe für den Tod seiner Stieftochter Kalinka endgültig in Frankreich absitzen. Der Gerichtshof für Menschenrechte hat den Einspruch des 82-Jährigen ab Donnerstag abgelehnt.
Im jahrzehntelangen Justizdrama um den Tod der 14-jährigen Kalinka Bamberski hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das vorerst letzte Wort gesprochen. Die Straßburger Richter wiesen die Klage des Stiefvaters Dieter Krombach in letzter Instanz ab. Der Lindauer Arzt war 2011 von einem Pariser Gericht zu 15 Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden.
Die Umstände des Gerichtsentscheids waren allerdings einzigartig: Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski hatte Krombach 2009 nach Frankreich entführt, damit er dort vor Gericht gestellt werden konnte. In Deutschland waren die Ermittlungen um den Tod des Mädchens 1986 aus Mangeln an Beweisen eingestellt worden. Katinka war am 10. Juli 1982 tot in ihrem Bett gefunden worden, nachdem Krombach ihr eine Spritze gegeben hatte.
Der Arzt hatte nach dem Pariser Urteil sein Recht geltend gemacht, nicht in zwei verschiedenen Ländern für dieselbe Sache verurteilt zu werden. Der Straßburger Gerichtshof erklärte die Beschwerde jedoch für unzulässig. „Das Recht, nicht zweimal für dieselbe Sache verurteilt oder bestraft zu werden, gilt nur für die Rechtsprechung im selben Land.“In zwei unterschiedlichen Ländern könne ein Angeklagter durchaus für dieselbe Tat verfolgt werden, auch wenn es bereits ein Urteil gebe, befanden die sieben Richter unter Vorsitz der deutschen Juristin Angelika Nußberger einstimmig.
Der Arzt lebte 1982 mit der Mutter von Kalinka in seinem Haus in Lindau. Das 14-jährige Mädchen verbrachte seine Sommerferien am Bodensee und wurde dort am 10. Juli tot aufgefunden, nachdem ihr Stiefvater ihr nach eigenen Angaben ein Eisenpräparat gespritzt hatte. An ihrem Körper fanden sich Verletzungen im Intimbereich, doch die Genitalien des Leichnams verschwanden später auf nie geklärte Weise. Kalinkas Vater, der Krombach beschuldigte, seine Tochter erst betäubt und dann vergewaltigt und getötet zu haben, strengte daraufhin mehrere Verfahren in Deutschland und Frankreich an. In Deutschland wurde der Arzt wegen eines anderen Falls, der Betäubung und Vergewaltigung einer 16-Jährigen, im Jahr 1997 verurteilt. Gleichzeitig weigerten sich die deutschen Behörden, den Angeklagten im Fall Kalinka an das Nachbarland
„Das Recht, nicht zweimal für dieselbe Sache verurteilt oder bestraft zu werden, gilt nur für die Rechtsprechung im selben Land.“ Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
auszuliefern.
Selbstjustiz des Vaters, der Krombach entführen lässt
In Frankreich erhielt Krombach 1995 in Abwesenheit 15 Jahre Haft. Der Menschenrechtsgerichtshof hob das Urteil später auf, da es keinen ausgewogenen Prozess gegeben sah. 2009 griff Kalinkas Vater deshalb zur Selbstjustiz: Er ließ den Kardiologen aus seinem Haus in Scheidegg nach Frankreich entführen. Zwei Helfer schlugen Krombach zusammen, fesselten und knebelten ihn und setzten ihn im elsässischen Mulhouse (Mühlhausen) in der Nähe des Gerichtsgebäudes aus. Bamberski wurde dafür 2014 zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Gegen Krombach, der stets seine Unschuld beteuerte, erging 2011 in Paris dasselbe Urteil wie 16 Jahre zuvor: 15 Jahre Haft. Die Wahrheit jener Nacht zum 10. Juli 1982 wird nicht mehr herauszufinden sein, dennoch kam ein Berufungsgericht ein Jahr später zum selben Ergebnis und versperrte den Weg vor das Kassationsgericht. Aufsehen erregend war damals die Aussage der Mutter des Mädchens. Danielle Gonnin, die sich kurz nach der Tat von Krombach getrennt hatte, hatte jahrelang geschwiegen. „Jetzt will ich die Wahrheit wissen“, sagte die unscheinbare Frau mit den hochgesteckten grauen Haaren, die jahrelang an die Unschuld ihres Ex-Mannes geglaubt hatte.
Laut der Zeitschrift „Obs“kam ein Gnadengesuch von Krombachs Anwalt Yves Levano nicht bis zum Präsidenten durch. Das Justizministerium habe es abgelehnt, da es „keine ausreichenden Argumente“sah, berichtete „Obs“im März. Damit muss Krombach seine restliche Strafe nun in Frankreich absitzen. Es sei denn, er kommt aus gesundheitlichen Gründen frei.