Keine Stadler-Ermittlung
Inhaftierter Entwickler belastet Audi-Vorstandschef
MÜNCHEN (dpa) - Die Münchner Staatsanwaltschaft hat in der Dieselaffäre bis heute keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Audi-Chef Rupert Stadler. „Unter den Beschuldigten sind keine aktuellen oder früheren Vorstände“, sagte Staatsanwältin Karin Jung am Montag. Der seit sieben Wochen in Untersuchungshaft sitzende Audi-Motorentwickler P. hat nach Angaben seiner Verteidiger dagegen Unterlagen übergeben, die Stadler belasten sollen.
P. war von 2006 bis 2015 einer der führenden Motorenentwickler bei der Volkswagen-Tochter Audi in Neckarsulm gewesen. Die US-Justiz wirft P. vor, er habe „Audi-Mitarbeiter angewiesen, Software zu entwickeln und einzubauen, mit der die standardmäßigen US-Abgastests getäuscht werden“. Die Münchner Justiz verdächtigt P. des Betruges.
Seine Verteidiger Walter Lechner und Klaus Schroth betonten am Montag, ihr Mandant sage als Einziger umfassend aus. „P. ist ein Unterabteilungsleiter. Der ermittelnde Staatsanwalt vertritt die Auffassung, dass P. seine Vorgesetzten als gutgläubige Werkzeuge benutzt habe. Dass diese von nichts gewusst haben sollen, ist jedoch undenkbar und widerspricht jeder Lebenserfahrung“, sagte Lechner.
P. habe der Staatsanwaltschaft einen dicken Ordner mit Unterlagen übergeben lassen, „da steht alles drin“, sagte der Anwalt. P. habe auch eine Chronik aufgestellt, die erkennen lasse, „wer was wann gewusst und entschieden hat. P. und sein Vorgesetzter Herr W. haben vielfach darauf hingewiesen, dass gegen US-Gesetze verstoßen wird und dass sie das ablehnen.“
Laut „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR soll der frühere Motorentwickler ausgesagt haben, Stadler und der Vorstand seien 2010 und 2012 über das Problem bei der Adblue-Reinigung von Dieselabgasen informiert worden. Stadler hatte allerdings mehrfach betont, von manipulierten Schadstoffmessungen habe er nichts gewusst. Ein Audi-Sprecher in Ingolstadt wollte sich am Montag mit Hinweis auf laufende Verfahren nicht weiter äußern.
Bußgeldverfahren gegen Vorstand
Die Staatsanwältin sagte, strafrechtliche Ermittlungen gegen Audi-Vorstände gebe es weiterhin nicht – wohl aber ein Bußgeldverfahren gegen namentlich nicht genannte Vorstandsmitglieder wegen möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht. P. „macht Angaben. Zum Inhalt und wie sie zu bewerten sind, dazu äußern wir uns nicht“, so die Behörde.
Audi hatte P. 2015 beurlaubt und vor einem halben Jahr fristlos gekündigt. Über P.s Klage hier gegen werde das Arbeitsgericht Heilbronn am 26. September verhandeln, sagten seine Anwälte.