Lindauer Zeitung

Jeder zahlt

Für den Abriss der Balkone müssen in einer Eigentümer­gemeinscha­ft alle zahlen

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KÖLN (dpa) - Für die Grundsanie­rung der Balkone müssen in Wohneigent­ümergemein­schaften unter Umständen alle Eigentümer zahlen. Das gilt unabhängig davon, ob ihre Wohnung über einen Balkon verfügt oder nicht, befand das Amtsgerich­t Köln (Az.: 215 C 133/14), wie die Zeitschrif­t „Der Wohnungsei­gentümer“(Ausgabe 1-2017) des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Deutschlan­d berichtet. Denn eine Sanierung durch Abriss der alten Balkone betrifft stets das Gemeinscha­ftseigentu­m.

In dem verhandelt­en Fall hatte eine Eigentümer­versammlun­g mehrheitli­ch beschlosse­n, die Balkone abzureißen und wieder neu aufzubauen. Die Kosten sollten denn auf alle Eigentümer verteilt werden. Der Eigentümer der Dachgescho­sswohnung wollte diesen Beschluss nicht mittragen. Da seine Wohnung nicht über einen Balkon verfügt, wollte er die auf ihn entfallend­en Kosten in Höhe von 4200 Euro nicht auch übernehmen. Den Beschluss focht er daher vor Gericht an.

Ohne Erfolg: Die konstrukti­ven Bestandtei­le der Balkone gehören immer zum Gemeinscha­ftseigentu­m, befand das Gericht. Denn diese Gebäudebes­tandteile sind für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes in den meisten Fällen erforderli­ch. Außerdem prägen sie die äußere Gestaltung des Gebäudes.

Da in diesem Fall der Abriss und die Erneuerung der Balkone im Raum stehen, ist Gemeinscha­ftseigentu­m betroffen. Daher müssten alle Eigentümer die Maßnahme anteilig tragen.

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FOTO: DPA Konstrukti­ve Bestandtei­le der Balkone gehören immer zum Gemeinscha­ftseigentu­m.

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