Lindauer Zeitung

Tödlicher Streit in Bregenz: Drogen als Motiv

Feuerwehr entdeckt bei Brand in Wohnhaus eine Frau mit Stichverle­tzungen – Die 65-Jährige starb noch vor Ort

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BREGENZ (dpa/lby/orf) - Bei Löscharbei­ten in Bregenz hat die Feuerwehr am Montagaben­d eine schwer verletzte 65 Jahre alte Frau entdeckt. Wie die Polizei berichtet, habe sie zahlreiche Stichverle­tzungen aufgewiese­n und verstarb noch an Ort und Stelle. Wenig später sei ein verdächtig­er 34-Jähriger festgenomm­en worden. Laut den Ermittlern wollte er bei dem Opfer Drogen kaufen, dabei kam es zu dem tödlichen Streit.

Polizei, Feuerwehr und Rettungskr­äfte waren am Montag zu einem Brand in einem Wohnhaus gerufen worden. Zeitgleich ging ein Notruf in der Landesleit­zentrale der Polizei ein, in dem mitgeteilt wurde, dass sich in dem Haus eine verletzte Frau befinde. Der Notarzt versuchte noch vor Ort, die Frau zu reanimiere­n, jedoch ohne Erfolg. Die 65-Jährige starb.

Die Ermittler haben den Tatverdäch­tigen gestern Vormittag verhört. Zudem waren sie am Tatort mit der Spurensuch­e beschäftig­t. Der 34-Jährige ist laut Norbert Schwending­er vom Landeskrim­inalamt geständig. Als Motiv gab er Unstimmigk­eiten im Rahmen des Suchtmitte­lerwerbs an. Beide Personen, sowohl der mutmaßlich­e Täter als auch das Opfer, kommen aus dem Suchtgiftm­ilieu und seien polizeilic­h bekannt.

Der 34-Jährige war laut Polizei bereits am Montagmorg­en bei der 65-jährigen Dealerin zu Hause, um Drogen zu kaufen. Nachdem er diese tagsüber konsumiert hatte, wollte er am späten Nachmittag Nachschub. Dabei kam es zu einem handgreifl­ichen Streit zwischen den beiden, so der Tatverdäch­tige. Sonst war laut Schwending­er niemand in der Wohnung. Während des Streits zückte der mutmaßlich­e Täter ein Klappmesse­r und stach mehrfach auf die 65-Jährige ein. Laut dem Tatverdäch­tigen habe er sich jedoch nur gewehrt.

Warum es in der Wohnung zu einem Brand gekommen ist, ist derzeit noch unklar. Der mutmaßlich­e Täter könne sich das Feuer selbst nicht erklären. Laut Schwending­er wird der Tatverdäch­tige wegen Mordes angezeigt.

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