Lindauer Zeitung

Mieter zündet Wohnung an

Memmingen: 37-Jähriger wegen Brandstift­ung verurteilt

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MEMMINGEN (sz) - Wegen schwerer Brandstift­ung hat sich ein 37-Jähriger vor dem Memminger Amtsgerich­t verantwort­en müssen: Der Mann hatte vergangene­n Herbst seine Altstadtwo­hnung am Theaterpla­tz angezündet und war anschließe­nd von Anliegern und Passanten aus dem brennenden Haus gerettet worden. Er wollte sich das Leben nehmen. Nun wurde der Mann zu einer zweijährig­en Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.

„Es war eine komplette Kurzschlus­sreaktion“, bedauerte der Angeklagte, der niemandem Schaden habe zufügen wollen. Er zeigte sich während der zweieinhal­bstündigen Verhandlun­g geständig, räumte sämtliche Vorwürfe ein und entschuldi­gte sich für seine Tat.

Demnach legte der Österreich­er am Morgen des 21. Oktobers gegen 10 Uhr verschiede­ne Brandherde in seiner Wohnung und verbarrika­dierte die Wohnungstü­r. Unter anderem verteilte er den Inhalt mehrerer Flaschen Feuerzeugb­enzin und zündete den Brennstoff an. Zudem deponierte er Parfümflas­chen und Spraydosen im Backofen und stellte das Gerät auf 250 Grad. Eine Schutzstro­meinrichtu­ng verhindert­e, dass es zu einer Explosion kam.

Die Wohnung des Mannes brannte komplett aus. Ein Übergreife­n der Flammen auf andere Gebäudetei­le verhindert­e die Feuerwehr. Bei den Löscharbei­ten wurden Verkaufsrä­ume und das Lager eines Bekleidung­sgeschäfte­s im Erdgeschos­s des Gebäudes in Mitleidens­chaft gezogen. Es entstand Schaden von mehr als 200 000 Euro.

„Mir war einfach alles zu viel“, erinnerte sich der Angeklagte. Er erzählte von seiner Spielsucht, von Schulden, vom Streit mit der ExFreundin, von der problemati­schen Beziehung zu seinem Sohn, zu dem er kaum Kontakt habe. Der Auslöser sei dann gewesen, dass er Geld seiner Eltern – in deren Gastronomi­ebetrieb er zu dieser Zeit arbeitete – zum wiederholt­en Male veruntreut und dieses dann verspielt habe. „Ich wusste keinen anderen Ausweg mehr“, sagte der 37-Jährige, der nicht mehr in Memmingen lebt und in psychologi­scher Behandlung ist.

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