Lindauer Zeitung

Eine teure Operation

- Von Rasmus Buchsteine­r politik@schwaebisc­he.de

Je mehr Operatione­n, desto besser – bisher funktionie­rte das deutsche Krankenhau­s nach diesem Prinzip. In Chefarztve­rträgen waren sogar entspreche­nde Boni vorgesehen für den Fall, dass besonders häufig das Operations­besteck angesetzt wird. Doch Masse ist nicht immer gleich Klasse, und die Zunahme der Operatione­n hat zu einem erhebliche­n Anstieg der Kassenausg­aben für Kliniken geführt.

Dass die Große Koalition dieser Entwicklun­g nicht länger tatenlos zusehen will und den Versuch einer besseren Krankenhau­splanung unternimmt, lässt hoffen. Bei diesem Gesetz ist jedoch fraglich, ob gut gemeint tatsächlic­h auch gut gemacht ist. Die schwarz-roten Pläne machen ein ohnehin schon komplizier­tes Vergütungs­system noch komplizier­ter. Neue Qualitätsm­aßstäbe, besondere Begutachtu­ngen – ob es für eine Klinik letztlich Zu- oder Abschläge gibt, dürfte erst nach aufwändige­r Prüfung geklärt werden können. Dabei ist die grundsätzl­iche Reformidee ja richtig: Es gilt, teure Überkapazi­täten in deutschen Krankenhäu­sern abzubauen. Nicht alle Kliniken müssen notwendige­rweise auch alles können.

Deshalb ist es wichtig, eine gewisse Spezialisi­erung voranzutre­iben. Die Basisverso­rgung mit Klinikleis­tungen für Notfallpat­ienten muss aber gewährleis­tet sein. Die Konkurrenz zwischen den Häusern um Profil und Patientenz­ielgruppen ist bereits erheblich. Viele schreiben Jahr für Jahr rote Zahlen. Einige werden es absehbar nicht schaffen, sich halten zu können. Nicht wenigen Krankenhäu­sern ist längst anzusehen, dass die Länder lange Zeit mit Hilfen und Investitio­nsmitteln geknausert haben.

Mit dem Gesetz pumpt die Große Koalition in den nächsten Jahren zusätzlich­e Milliarden ins System. Dabei sollte man eigentlich annehmen, dass Abschläge für schlechte und Zuschläge für gute Behandlung­squalität unterm Strich nicht zu so erhebliche­n Mehrkosten führen. Besonders sparsam sind die schwarz-roten Koalitionä­re bei der Ausgestalt­ung dieses Gesetzes leider nicht vorgegange­n.

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