Wasserschutzgebiet sorgt für Ärger
Für die Quelle Haltenberg soll ein Schutzgebiet geschaffen werden. Der Marktgemeinderat Kaufering spricht sich klar dagegen aus.
Die Quelle Haltenberg werde schon seit vielen Jahrzehnten zur Trinkwasserversorgung des Gutes Haltenberg und des Naturfreundehauses „Oskar-WeinertHaus“genutzt. Allerdings habe in der Vergangenheit nur eine Eigennutzung unter Aufsicht und Duldung des Gesundheitsamtes vorgelegen. So steht es im Wasserrechtsantrag, den der Gutseigentümer im Dezember beim Landratsamt Landsberg einreichte. Eine wasserrechtliche Genehmigung und ein damit einhergehendes Schutzgebiet sei deshalb behördlich nicht gefordert worden.
Das habe sich geändert als der Gutseigentümer im Jahr 2020 eine Bauvoranfrage für das Gut Haltenberg bei der Bauaufsichtsbehörde stellte. Geplant sei ein Ausbau des Gutes gewesen um es für zusätzliche Wohneinheiten und zum Beispiel als Event-Gastronomie nutzen zu können. Dafür habe die Behörde eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Ableiten von Quellwasser und die Beantragung der Neuausweisung eines Wasserschutzgebietes gefordert. Der Eigentümer stellte Ende 2023 einen solchen Antrag. Zuvor hatte er eine ebenfalls geforderte Sanierung der Quellfassung sowie Untersuchungen der örtlichen Gegebenheiten vorgenommen.
Im Antrag ist nun ein Schutzgebiet für die Quelle in drei Abstufungen beschrieben. Der am strengsten geschützte Bereich ist der Fassungsbereich im direkten Umfeld der Quelle. Dieser wird von der engeren Schutzzone (WII) und der weiteren Schutzzone (WIII)
eingeschlossen. Für die unterschiedlichen Schutzzonen gelten eine Reihe verschiedener Auflagen, die eine Verunreinigung des Quellwassers in Haltenberg verhindern sollen.
Für Streit sorgt jetzt, dass die Fläche mehrheitlich auf dem Gebiet der Gemeinde Kaufering liegt. Das Landratsamt, das für die Genehmigung des Antrags zuständig ist, forderte deshalb im Dezember auch den Gemeinderat von Kaufering zu einer Stellungnahme zum geplanten Vorhaben auf. Dieser gab daraufhin bei der jüngsten Gemeinderatssitzung eine solche Stellungnahme ab, in der er dem Antrag nicht zustimmt und mehrere Bedenken gegen das Vorhaben äußert.
Der Markt Kaufering werde durch das geplante Schutzgebiet massiv in seiner Planungshoheit
eingeschränkt, heißt es im Antrag. Der Gemeinde ständen für ihre Vorhaben ohnehin nur begrenzte Flächen zur Verfügung, da sie einen hohen Anteil an von Bebauung und anderen Vorgaben beschränkten Flächen aufweise. Das vom geplanten Wasserschutzgebiet betroffene Gebiet sei das Einzige, das potenziell für Windkraftvorhaben in Erwägung käme. Solche Vorhaben würden unmöglich, sollte es als Schutzgebiet ausgewiesen werden.
Außerdem habe der Markt bisher nur eine einzige Trinkwasserquelle. Deshalb prüfe sie aktuell die mögliche zukünftige Entwicklung und müsse vielleicht ein zweites Wasserschutzgebiet ausweisen, um die Wasserversorgung von Kaufering sicherzustellen. Wenn dann durch Haltenberg noch ein drittes Wasserschutzgebiet dazu
kommen würde, ergäbe sich vor al- lem für Grundstückseigentümer, Land- und Forstwirte eine hohe Belastung, argumentiert der Gemeinderat. Er sieht die Versorgungssicherheit von Kaufering als vorrangig an und will diese zuerst klären.
Zudem stellt der Gemeinderat die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme infrage. Die Quelle solle der Wasserversorgung von maximal 20 Personen dienen, wie aus dem Antrag des Gutseigentümers hervorgeht. Zudem gäbe es die Möglichkeit den Gutshof und das Naturfreundehaus stattdessen an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Dafür müssten allerdings mindestens zwei Kilometer Wasserleitungen verlegt werden. Dies hält der Antragsteller für „keine echte Alternative.“Der Marktgemeinderat hingegen findet es „nicht gerechtfertigt“die Quelle und das dazugehörige Wasserschutzgebiet zur Wasserversorgung zu nutzen. Die kostengünstigere Lösung für private Vorhaben einer kleinen Personengruppe dürfe nicht zulasten vieler verfolgt werden.
Aus diesen Gründen könne der Markt Kaufering den Antrag „keinesfalls befürworten“schließt die Stellungnahme, die vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurde. Bis zum ersten März hat das Landratsamt allen Betroffenen, inklusive der Marktgemeinde Kaufering Zeit gegeben ihre Bedenken zu äußern. Anschließend soll bei einem Erörterungstermin mit Zuständigen und Betroffenen das weitere Verfahren ausgehandelt werden, heißt es von der Pressestelle des Landratsamts. Ein kompletter Stopp des Vorhabens sei allerdings unwahrscheinlich.