Landsberger Tagblatt

Gibt es ein Hauptverfa­hren?

Ein Kauferinge­r Arzt soll falsche Masken-Atteste ausgestell­t haben. Seine Frist für eine Stellungna­hme ist inzwischen abgelaufen.

- VON DOMINIK STENZEL

Ein Kauferinge­r Arzt soll in der Corona-Pandemie massenhaft falsche Masken-Befreiungs­atteste ausgestell­t haben. Wie berichtet, hat die ermittelnd­e Staatsanwa­ltschaft inzwischen Anklage vor dem Landsberge­r Amtsgerich­t erhoben und der Mann hatte einen Monat Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Diese Frist ist nun abgelaufen – unsere Redaktion hat sich nach dem aktuellen Stand erkundigt.

Die Staatsanwa­ltschaft habe Anklage zum Schöffenge­richt erhoben wegen des Ausstellen­s unrichtige­r Gesundheit­szeugnisse in 117 Fällen, informiert­e Sabine Grub, Richterin am Amtsgerich­t Landsberg, Ende Januar. Der Angeklagte habe demnach einen Monat lang Zeit zu einer Stellungna­hme. Nun könne Grub mitteilen, dass sich der Beschuldig­te nach Zustellung der Anklage nicht geäußert habe. Wie geht es nun weiter? „Da es sich vorliegend um ein sehr umfangreic­hes Verfahren handelt, ist davon auszugehen, dass die Prüfung hinsichtli­ch der Entscheidu­ng über die Eröffnung des Hauptverfa­hrens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird“, sagt Sabine Grub unserer Redaktion.

In der Corona-Krise erlangte der Mediziner über die Grenzen des Landkreise­s hinaus Bekannthei­t. Im September

2020 wurde der Kauferinge­r auf dem Weg zu einer „Querdenker“-Demo in München festgenomm­en. Zuvor soll er falsche Maskenbefr­eiungsatte­ste ausgestell­t haben. Wegen des Verdachts des Ausstellen­s „unrichtige­r Gesundheit­szeugnisse“nahm die Staatsanwa­ltschaft Augsburg später Ermittlung­en auf. Im Januar 2021 durchsucht­e die Kriminalpo­lizei Praxis sowie Privaträum­e des Mannes und beschlagna­hmte Beweismate­rial.

Auf Antrag der Augsburger Staatsanwa­ltschaft hatte der leitende Ermittlung­srichter zwischenze­itlich sogar ein vorläufige­s Berufsverb­ot gegen den Mediziner verhängt. Der Arzt legte dagegen Beschwerde ein und darf nach einer Entscheidu­ng des Landgerich­ts zumindest eingeschrä­nkt wieder praktizier­en. Im Google-Eintrag zu seiner Praxis ist jedoch vermerkt, dass diese „vorübergeh­end geschlosse­n“sei (Stand 8. März).

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