Gemeideräte dürfen nicht nur virtuell tagen
CSU und Freie Wähler planen Gesetzentwurf
München Bayerns Gemeinderäte dürfen auch künftig ihre Sitzungen nicht als reine Videokonferenzen stattfinden lassen. Zwar bereitet das Innenministerium nach eigenen Angaben einen Gesetzentwurf vor, der es Mitgliedern der Gremien ermöglichen soll, digital abzustimmen. „Mindestens der Vorsitzende muss aber im Sitzungsraum körperlich anwesend sein, sodass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen sind“, teilt das Ministerium mit.
Als Grund nennt das Ministerium den Öffentlichkeitsgrundsatz. Demnach müssen Sitzungen für Bürger und Medien „in einem der Allgemeinheit zugänglichen Raum wahrnehmbar sein“– gerade wenn diese digitale Sitzungen nicht mitverfolgen können oder wollen. Ob sich einzelne Räte aus der Ferne zuschalten und mit abstimmen dürfen, sollen nach dem Willen des Innenministeriums künftig die Gemeinden selbst entscheiden.
Den entsprechenden Gesetzentwurf wollen CSU und Freie Wähler noch im Februar in den Landtag einbringen. Eine gewisse Skepsis gegenüber Ratssitzungen als reine Videokonferenzen herrscht aber auch bei Bayerns kommunalen Spitzenverbänden. „Wir sind da aus mehreren Gründen etwas zurückhaltend“, sagt der Sprecher des Bayerischen Städtetags, Achim Sing. Bislang seien viele rechtliche Fragen nicht geklärt. „Was tue ich als Stadtrat, wenn es technische Probleme gibt? Wie sieht es bei nicht-öffentlichen Sitzungen mit der Vertraulichkeit aus?“, nennt Sing Beispiele. „Ein Gesetzesentwurf müsste Rechtssicherheit schaffen.“