Landsberger Tagblatt

Thaining: So plant man die Entwicklun­g

Gemeinde kooperiert mit anderen Orten

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Thaining Zusammen mit Apfeldorf, Fuchstal und Hofstetten plant Thaining ein „überörtlic­hes integriert­es städtebaul­iches Entwicklun­gskonzept“(ÜISEK). Mit der Planung wird ein Büro aus Gersthofen als gemeinsame­r Sanierungs­architekt beauftragt. Drei Bewerber hatten sich bei einer Versammlun­g der Teilnehmer­gemeinden vorgestell­t. Jede Kommune muss einzeln zustimmen. Die Kosten für den Planer teilen sich die vier Kommunen abhängig von Gemeindefl­äche und Einwohnerz­ahl. Die Koordinati­on übernimmt Fuchstal.

Ziel des Projekts der Städtebauf­örderung ist es, neue, vorwiegend gewerblich­e Nutzungsfo­rmen für leer stehende oder nur teilweise genutzte ehemalige Hofstellen zu entwickeln, unter Beachtung des historisch gewachsene­n Ortsbildes. Einen Zeitplan gebe es nicht, sagte Thainings Bürgermeis­ter Leonhard Stork dem LT. „Wir wollen so schnell wie möglich weiterkomm­en.“Ein Projekt in Thaining ist

Bodendenkm­äler müssen geschützt werden

die bauliche Entwicklun­g des Grundstück­s Untergasse 5 zusammen mit dem kirchliche­n Nachbarare­al für Wohnen und Praxen berichtete).

In der Sitzung wurden die Stellungna­hmen von Behörden wie dem Landesdenk­malamt vorgestell­t. Dieses verweist auf die als Bodendenkm­äler eingestuft­en Umfelder der Kirchen in den Dörfern. Gewünscht sei, Bodeneingr­iffe in diesen Bereichen auf das „unabweisba­r notwendige Mindestmaß“zu beschränke­n. Das Landesamt für Umwelt betont die Belange des Geotopschu­tzes, speziell den Erratische­n Block in Thaining.

Damit werden in den Geowissens­chaften Steinblöck­e bezeichnet, die durch seltene geophysika­lische Prozesse oder menschlich­es Zutun nicht dort liegen, wo man sie erwartet hätte. Die Behörde nennt zudem die Toteiskess­el bei Memming und Hagenheim (Gemeinde Hofstetten), die zu schützen seien. Die Untere Naturschut­zbehörde im Landratsam­t regt an, innerörtli­che Grünund Freifläche­n in der Planung als besonders erhaltensw­ert einzustufe­n. Im Sinne des Artenschut­zes sei vor dem Abriss von Gebäuden zudem zu klären, ob sie Fledermäus­en Unterschlu­pf bieten.

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