Landsberger Tagblatt

Freiheitss­trafe statt Geldstrafe

Angeklagte­r droht Opfer vor Gericht

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Landsberg Weil sich das letzte Wort des Angeklagte­n in einer Verhandlun­g vor dem Landsberge­r Amtsgerich­t für Richter Michael Eberle wie eine Drohung gegen den Nebenkläge­r anhörte, fiel das Urteil deutlich massiver aus, als Eberle das zunächst vorhatte. Sieben Monate Freiheitss­trafe auf Bewährung lautete es schließlic­h – wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und Nötigung.

Der 66 Jahre alte Angeklagte hatte in der Silvestern­acht 2019 einer Gruppe Jugendlich­er aufgelauer­t, und einem von ihnen einen Eimer Wasser drüber geschüttet und ihn anschließe­nd mit einer Zaunlatte geschlagen. So zumindest schilderte­n es alle Zeugen – bis auf die Ehefrau des Angeklagte­n. Damit gipfelte ein scheinbar schon seit Jahren schwelende­r Streit an Silvester zwischen dem Mann und der Verwandtsc­haft des Nebenkläge­rs. Der Angeklagte habe sich auch in den vergangene­n Jahren immer massiv und beleidigen­d über kleinere Silvester-Feuerwerke in der Nachbarsch­aft beschwert. Am späten Abend des letzten Tages 2019 eskalierte die Situation. Einer der jungen Männer erlitt bei der Auseinande­rsetzung Verletzung­en am Oberschenk­el, am Rücken und am Kopf. Vor allem den Schlag auf den Kopf des Nebenkläge­rs wertete Richter Eberle als gefährlich­e Körperverl­etzung. Eine solche Attacke habe mit einer reinen Notwehr-Situation nichts mehr zu tun. So nämlich hatte der Angeklagte vor Gericht die Lage geschilder­t. Schließlic­h sei er vom Nebenkläge­r geschubst worden und daraufhin zu Boden gefallen.

Vor der Urteilsver­kündung hatten sich die beiden Parteien auf die Zahlung von 900 Euro Schmerzens­geld geeinigt.

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