Freiheitsstrafe statt Geldstrafe
Angeklagter droht Opfer vor Gericht
Landsberg Weil sich das letzte Wort des Angeklagten in einer Verhandlung vor dem Landsberger Amtsgericht für Richter Michael Eberle wie eine Drohung gegen den Nebenkläger anhörte, fiel das Urteil deutlich massiver aus, als Eberle das zunächst vorhatte. Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung lautete es schließlich – wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung.
Der 66 Jahre alte Angeklagte hatte in der Silvesternacht 2019 einer Gruppe Jugendlicher aufgelauert, und einem von ihnen einen Eimer Wasser drüber geschüttet und ihn anschließend mit einer Zaunlatte geschlagen. So zumindest schilderten es alle Zeugen – bis auf die Ehefrau des Angeklagten. Damit gipfelte ein scheinbar schon seit Jahren schwelender Streit an Silvester zwischen dem Mann und der Verwandtschaft des Nebenklägers. Der Angeklagte habe sich auch in den vergangenen Jahren immer massiv und beleidigend über kleinere Silvester-Feuerwerke in der Nachbarschaft beschwert. Am späten Abend des letzten Tages 2019 eskalierte die Situation. Einer der jungen Männer erlitt bei der Auseinandersetzung Verletzungen am Oberschenkel, am Rücken und am Kopf. Vor allem den Schlag auf den Kopf des Nebenklägers wertete Richter Eberle als gefährliche Körperverletzung. Eine solche Attacke habe mit einer reinen Notwehr-Situation nichts mehr zu tun. So nämlich hatte der Angeklagte vor Gericht die Lage geschildert. Schließlich sei er vom Nebenkläger geschubst worden und daraufhin zu Boden gefallen.
Vor der Urteilsverkündung hatten sich die beiden Parteien auf die Zahlung von 900 Euro Schmerzensgeld geeinigt.